Gaspreisbremse
Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Gaspreisbremse
Mit der staatlich finanzierten Gaspreisbremse sollen Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Die Energiepreisbremse für Gas tritt ab März 2023 in Kraft, wird aber rückwirkend ab Januar 2023 angerechnet und gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann bis April 2024 verlängert werden. Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser greift die befristete Entlastung bereits ab Januar 2023.
Alle Privatkundinnen und Kunden der VS sowie kleine und mittlere Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Gaspreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.
So funktioniert die Gaspreisbremse für Privathaushalte und Unternehmen bis 1,5 Mio. kWh/a
Die Preisbremse gilt für einen Verbrauch von 80 % auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem September 2022. Für diese 80 % gilt ein Preisdeckel von 12 ct/kWh (brutto, der Preis beinhaltet Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben). Für jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis zzgl. dem Grundpreis.
Die Entlastung gilt ab März 2023 und wird mit dem März-Abschlag im April erstmalig berücksichtigt. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Gaspreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.
So berechnet sich die Gaspreisbremse
Für die Gaspreisbremse wird ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen. Für 80 % des Gasverbrauchs zahlen sie 12 ct/kWh (brutto, der Preis beinhaltet Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Energieversorgers an.
Bedenken Sie, dass die Preisbremse ausschließlich dann greift, wenn Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis über dem Preisdeckel liegt. Ansonsten zahlen Sie die günstigeren Konditionen Ihres Vertrags.
Anhand eines Beispiels zeigen wir Ihnen, was das genau für Sie bedeutet:
Der Musterverbrauch im Gas beträgt 18.000 kWh/a. Bei einem beispielsweise vereinbarten Arbeitspreis von 18 ct/kWh und einem Grundpreis von 120 €/Jahr betragen die Jahresenergiekosten ohne Gaspreisbremse 3.360 €/Jahr. Mit der Gaspreisbremse liegen diese hingegen nur bei 2.496 €/Jahr. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden 12 ct/kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch werden 18 ct/kWh fällig. Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt in diesem Beispiel 864 €.
Gut zu wissen
Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann vom tatsächlichen Jahresverbrauch ihrer letzten Abrechnung abweichen. Dies liegt daran, dass beim prognostizierten Jahresverbrauch Stand September 2022 bereits das sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurde – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist.
Beispielrechnung zur Gaspreisbremse:
Musterjahresverbrauch 18.000 kWh/Jahr | Arbeitspreis 18 ct/kWh | Grundpreis 120 €/Jahr |
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Gasverbrauch | 18.000 kWh | ||||||
80 % des Gasverbrauchs (18.000 kWh x 0,8) | 14.400 kWh | ||||||
20 % des Gasverbrauchs ( 18.000 kWh x 0,2) | 3.600 kWh | ||||||
Kosten mit Gaspreisbremse: 80 % zu 12 ct/kWh : 14.400 kWh x 12 ct/kWh = 1.728 € + 20 % zu 18 ct/kWh : 3.600 kWh x 18 ct/kWh = 648 € + Grundgebühr (120 €/Jahr) |
2.496 € | ||||||
Kosten ohne Gaspreisbremse: 18.000 kWh x 18 ct/kWh = 3.240 € + Grundgebühr (120 €/Jahr) |
3.360 € | ||||||
Ersparnis (aufgrund der Gaspreisbremse) | 864 € |
*Alle Angaben sind Bruttopreise.