Strompreisbremse
Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Strompreisbremse
Mit der staatlich initiierten Strompreisbremse sollen Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Die Energiepreisbremse für Strom tritt ab März 2023 in Kraft, wird aber rückwirkend ab Januar 2023 angerechnet und gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann bis April 2024 verlängert werden.
Alle Privatkundinnen und Kunden der VS sowie kleine und mittlere Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Strompreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.
So funktioniert die Strompreisbremse für Privathaushalte und Unternehmen bis 30.000 kWh/a
Die Preisbremse gilt für einen Verbrauch von 80 % auf Basis Ihres aktuell prognostizierten Stromverbrauchs. Für diese 80 % gilt ein Preisdeckel von 40 ct/kWh (brutto, der Preis beinhaltet Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben). Für jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis zzgl. dem Grundpreis.
Die Entlastung gilt ab März 2023 und wird mit dem März-Abschlag im April erstmalig berücksichtigt. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Strompreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden die in 2023 bereits geleisteten Zahlungen mit dem März-Abschlag im April verrechnet.
So berechnet sich die Strompreisbremse
Für die Strompreisbremse wird Ihr aktuell prognostizierter Stromverbrauch herangezogen. Für 80 % des Stromverbrauchs zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.
Bedenken Sie, dass die Preisbremse ausschließlich dann greift, wenn Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis über dem Preisdeckel liegt. Ansonsten zahlen Sie die günstigeren Konditionen Ihres Vertrags.
Anhand eines Beispiels zeigen wir Ihnen, was das genau für Sie bedeutet:
Der Musterverbrauch im Strom beträgt 2.750 kWh/a. Bei einem beispielsweise vereinbarten Arbeitspreis von 50 ct/kWh und einem Grundpreis von 99 €/Jahr, betragen die Jahresenergiekosten ohne Strompreisbremse 1.474 €/Jahr. Mit der Strompreisbremse liegen diese hingegen nur bei 1.254 €/Jahr. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden 40 ct/kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch werden 50 ct/kWh fällig. Die Ersparnis durch die Strompreisbremse beträgt in diesem Beispiel 220 €.
Gut zu wissen
Die Abkürzung SLP steht für Standardlastprofil. SLP-Zähler kommen beispielsweise in Privathaushalten und kleineren Betrieben zum Einsatz.
Beispielrechnung zur Strompreisbremse:
Musterjahresverbrauch 2.750 kWh/Jahr | Arbeitspreis 50 ct/kWh | Grundpreis 99 €/Jahr |
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Stromverbrauch | 2.750 kWh | ||||||
80 % des Stromverbrauchs (2.750 kWh x 0,8) | 2.200 kWh | ||||||
20 % des Stromverbrauchs (2.750 kWh x 0,2) | 550 kWh | ||||||
Kosten mit Strompreisbremse: 80 % zu 40 ct/kWh : 2.200 kWh x 40 ct/kWh = 880 € + 20 % zu 50 ct/kWh : 550 kWh x 50 ct/kWh = 275 € + Grundgebühr (99 €/Jahr) |
1.254 € | ||||||
Kosten ohne Strompreisbremse: 2.750 kWh x 50 ct/kWh = 1.375 € + Grundgebühr (99 €/Jahr) |
1.474 € | ||||||
Ersparnis (aufgrund der Strompreisbremse ) | 220 € |
*Alle Angaben sind Bruttopreise.
Mit der am 7. Juli 2023 beschlossenen zweiten Novellierung zur Energiepreisbremse wurde der Referenzpreis für Kunden mit tageszeitvariablen Tarifen und einem Jahresverbrauch bis 30.000 Kilowattstunden angepasst. Ab dem 1. August 2023 gilt für die NT-Zeit ein Referenzpreis von 28 Cent je Kilowattstunde. Für die HT-Zeit gelten weiterhin die 40 Cent je Kilowattstunde. Anhand der tariflich festgelegten Schaltzeiten wird ein gewichteter Referenzpreis zur Berechnung Ihrer Entlastung herangezogen. Die Änderung vom Gesetzgeber findet nur bei Tarifen mit unterschiedlichen HT- und NT-Preisen Anwendung.
Anhand eines Beispiels zeigen wir Ihnen, was das genau für Sie bedeutet:
Der Musterverbrauch beträgt 4.500 kWh/a. Bei einem beispielsweise vereinbarten Arbeitspreis von 42,63 ct/kWh im HT und 40,79 ct/kWh im NT, sowie einem Grundpreis von 137 €/Jahr, betragen die Jahresenergiekosten ohne Strompreisbremse 2.027,75 €/Jahr. Mit der Strompreisbremse liegen diese hingegen nur bei 1.895,15 €/Jahr. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden bis 31. Juli 2023 40 ct/kWh und ab 1. August 2023 ein gewichteter Preis von 36 ct/kWh (16 Std./Tag x 40 ct + 8 Std./Tag x 28 ct) bezahlt. Nur für den darüber liegenden Verbrauch wird der gewichtete Arbeitspreis von 42,02 ct/kWh (16 Std./Tag x 42,63 ct + 8 Std./Tag x 40,79 ct) fällig. Die Ersparnis durch die Strompreisbremse beträgt in diesem Beispiel 132,60 €.
Beispielrechnung zur Strompreisbremse mit zeitvariablen Arbeitspreisen:
Musterjahresverbrauch 4.500 kWh/Jahr | Arbeitspreis (HT) 42,63 ct/kWh (NT) 40,79 ct/kWh | Grundpreis 137 €/Jahr |
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Stromverbrauch davon HT davon NT |
4.500 kWh 3.000 kWh 1.500 kWh |
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80 % des Stromverbrauchs (4.500 kWh x 0,8) | 3.600 kWh | |||||||
20 % des Stromverbrauchs (4.500 kWh x 0,2) | 900 kWh | |||||||
Arbeitspreis nach Schaltzeiten – 01.01. bis 31.12.2023
HT 16 Std./Tag |
Arbeitspreis nach Schaltzeiten – 01.01. bis 31.12.2023
42,63 ct |
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Referenzpreis nach Schaltzeiten HT 16 Std./Tag |
bis 31.07.2023
40,00 ct |
ab 01.08.2023
40,00 ct |
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Kosten mit Stromersparnis
01.01.2023 – 31.07.2023 01.08.2023 – 31.12.2023 |
Kosten mit Stromersparnis
01.01.2023 – 31.07.2023 01.08.2023 – 31.12.2023 |
Kosten mit Stromersparnis
01.01.2023 – 31.07.2023 01.08.2023 – 31.12.2023 =1.895,15 € |
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Kosten ohne Strompreisbremse:
HT: |
Kosten ohne Strompreisbremse: 3.600 kWh x 42,63 ct/kWh |
Kosten ohne Strompreisbremse:
= 1.278,90 € =2.027.75 € |
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Ersparnis (aufgrund der Strompreisbremse ) | 132,60 € |
*Alle Angaben sind Bruttopreise.