|  |  | 
 

Erdgassteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes

Laut Energiesteuerrecht gibt es auf die Mineralölsteuer für Erdgas eine Ermäßigung bis zu 40 % für das produzierende Gewerbe.

Sie sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, wenn Sie einem entsprechenden Wirtschaftszweig gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes zugeordnet sind. Nähere Informationen finden Sie im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes.

Anträge sind bei Ihrem zuständigen Zollamt zu stellen. Wenn Sie in unserem Versorgungsgebiet Ihren Firmensitz haben, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

Kiel
Adolfstraße 14-28
24105 Kiel
Telefon 0431/595-0
Das Antragsformular sowie ein Merkblatt können Sie sich auch aus der Website des Zollamtes unter www.zoll.de herunterladen.


 
 suche