Erdgassteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
Laut Energiesteuerrecht gibt es auf die Mineralölsteuer für Erdgas eine Ermäßigung bis zu 40 % für das produzierende Gewerbe.
Sie
sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, wenn Sie einem
entsprechenden Wirtschaftszweig gemäß der Klassifikation der
Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes zugeordnet sind. Nähere
Informationen finden Sie im Internet-Angebot des Statistischen
Bundesamtes.
Anträge sind bei Ihrem zuständigen Zollamt zu
stellen. Wenn Sie in unserem Versorgungsgebiet Ihren Firmensitz haben,
wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Kiel
Adolfstraße 14-28
24105 Kiel
Telefon 0431/595-0
Das Antragsformular sowie ein Merkblatt können Sie sich auch aus der Website des Zollamtes unter www.zoll.de herunterladen.