Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft
Für
Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und
Forstwirtschaft gilt laut Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März
1999 ein ermäßigter Steuersatz von 1,23 Ct/kWh anstatt des Regelsatzes
von 2,05 Ct/kWh. Diese Ermäßigung um 40 % gilt jedoch nur für den Teil
des Stromverbrauches eines Unternehmens, der die Verbrauchsmenge von 25
MWh im Kalenderjahr übersteigt. Für die darüber hinausgehende
Strommenge besteht ein Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz.
Sie
sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, wenn Sie einem
entsprechenden Wirtschaftszweig gemäß der Klassifikation der
Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes zugeordnet sind. Nähere
Informationen finden Sie im Internet-Angebot des Statistischen
Bundesamtes.
Anträge sind bei Ihrem zuständigen Zollamt zu
stellen. Wenn Sie in unserem Versorgungsgebiet Ihren Firmensitz haben,
wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Kiel
Adolfstraße 14-28
24105 Kiel
Telefon 0431/595-0
Das Antragsformular sowie ein Merkblatt können Sie sich auch aus der Website des Zollamtes unter
www.zoll.de herunterladen.