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Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft


Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft gilt laut Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 ein ermäßigter Steuersatz von 1,23 Ct/kWh anstatt des Regelsatzes von 2,05 Ct/kWh. Diese Ermäßigung um 40 % gilt jedoch nur für den Teil des Stromverbrauches eines Unternehmens, der die Verbrauchsmenge von 25 MWh im Kalenderjahr übersteigt. Für die darüber hinausgehende Strommenge besteht ein Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz.

Sie sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, wenn Sie einem entsprechenden Wirtschaftszweig gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes zugeordnet sind. Nähere Informationen finden Sie im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes.

Anträge sind bei Ihrem zuständigen Zollamt zu stellen. Wenn Sie in unserem Versorgungsgebiet Ihren Firmensitz haben, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

Kiel
Adolfstraße 14-28
24105 Kiel
Telefon 0431/595-0

Das Antragsformular sowie ein Merkblatt können Sie sich auch aus der Website des Zollamtes unter www.zoll.de herunterladen.




 
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