Erdgas-Infos
Erdgassteuer (Energiesteuergesetz)Am 1. August 2006 trat das Energiesteuergesetz in Kraft und löste das bis dahin geltende Mineralölsteuergesetz ab. Die Energiesteuer ist als Verbrauchsteuer eine indirekte Steuer, d.h. die Erhebung richtet sich nach dem Verbrauch. Zuständig für die Erhebung der Energiesteuer sind die Hauptzollämter der Bundeszollverwaltung. Diese haben auch die Steueraufsicht.
Die Energiesteuer für Erdgas beträgt 0,55 ct/kWh.
Informationen nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen)
§ 4 Abs.1 EDL-G
Wir möchten Sie darüber informieren, dass im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt wird, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der sogenannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter www.bfee-online.de
§ 4 Abs.2 EDL-G
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren können. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.