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Ersatzversorgung mit Erdgas

im Sinne der §§ 36 und 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005

In den Gebieten, in denen wir Grundversorger sind, stellen wir Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für die ersten drei Monate für Anschlussnutzer bereit, die
- Energie ohne Abschluss eines Gasliefervertrages beziehen oder
- deren Gaslieferant keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist.

Ersatzversorgung von Haushaltskunden

Die Vereinigte Stadtwerke GmbH stellt Erdgas gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26. Oktober 2006 – BGBl. 2006, Teil I Nr. 50, S. 239ff. sowie den Ergänzenden Bedingungen der  Vereinigte Stadtwerke GmbH zur GasGVV zu folgenden Preisen zur Verfügung.

Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung von Letztverbrauchern im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13.07.2005 § 3 Abs. 22 und § 36 Abs. 1.

Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden

im Sinne des EnWG § 3 Nr. 22

Die Belieferung erfolgt grundsätzlich nach den aktuellen technischen Vorgaben der Vereinigte Stadtwerke GmbH.


Jahreserdgasverbrauch
bis 10.000 kWh
Es gelten die jeweils aktuellen Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Letztverbraucher. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich.
von 10.000 bis
300.000 kWh
Es gelten die Allgemeinen Preise für den Grundpreistarif. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich.
über 300.000 kWh Für Kunden der Ersatzversorgung mit einem Jahreserdgasverbrauch über 300.000 kWh gelten gesonderte Vertragsbedingungen. Die Preise und Bedingungen nennt unser Vertrieb für Geschäftskunden Ihnen gern auf Anfrage.


 
 
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