Ersatzversorgung mit Erdgas
im Sinne der §§ 36 und 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005
In
den Gebieten, in denen wir Grundversorger sind, stellen wir Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für die ersten
drei Monate für Anschlussnutzer bereit, die
- Energie ohne Abschluss eines Gasliefervertrages beziehen oder
- deren Gaslieferant keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist.
Ersatzversorgung von HaushaltskundenDie
Vereinigte Stadtwerke GmbH stellt Erdgas gemäß der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von
Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem
Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung -
GasGVV)
vom 26. Oktober 2006 – BGBl. 2006, Teil I Nr. 50, S. 239ff. sowie den
Ergänzenden Bedingungen der Vereinigte Stadtwerke GmbH zur GasGVV zu
folgenden Preisen zur Verfügung.
Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung von Letztverbrauchern im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13.07.2005 § 3 Abs. 22 und § 36 Abs. 1.
Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskundenim Sinne des EnWG § 3 Nr. 22
Die Belieferung erfolgt grundsätzlich nach den aktuellen technischen Vorgaben der Vereinigte Stadtwerke GmbH.
| Jahreserdgasverbrauch |
bis 10.000 kWh
|
Es gelten die jeweils aktuellen Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Letztverbraucher. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich. |
von 10.000 bis 300.000 kWh |
Es gelten die Allgemeinen Preise für den Grundpreistarif. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich. |
| über 300.000 kWh |
Für Kunden der Ersatzversorgung mit einem Jahreserdgasverbrauch über 300.000 kWh gelten gesonderte Vertragsbedingungen. Die Preise und Bedingungen nennt unser Vertrieb für Geschäftskunden Ihnen gern auf Anfrage. |