Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist unter anderem der bundesweite Belastungsausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Elektrizitätsunternehmen, die Strom an sogenannte Letztverbraucher liefern, geregelt.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfordert erhebliche Anstrengungen, auch in finanzieller Hinsicht. Die Bundesregierung hat im September 2010 angekündigt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu reduzieren. Damit Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden, sind Investitionsanreize erforderlich. Und das funktioniert so: Besitzer von Solarmodulen, Windparks oder andere Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten auf Grund einer Vorgabe des Gesetzgebers für einen Zeitraum von 20 Jahren die Garantie, dass der von ihnen erzeugte Strom (der sogenannte „EEG-Strom“) zu festgeschriebenen Preisen abgekauft wird. Diese EEG-Vergütung ist so hoch, dass sie über dem Marktpreis liegt.
Finanziert wird die Förderung über die EEG-Umlage. Alle Stromanbieter in Deutschland sind dafür verantwortlich, die EEG-Umlage beim Kunden einzufordern und an die Betreiber der Stromnetze weiterzugeben. Die Stromnetzbetreiber bezahlen mit diesem Geld den Erneuerbare-Energien-Strom.
Jedes Jahr zum 15. Oktober muss die Festlegung des Betrages für das Folgejahr bekannt geben werden. Zum Vergleich listen wir unten stehend ebenfalls die Beträge auf, die wir unseren Kunden mit monatlicher Abrechnung in 2009 in Rechnung gestellt haben.
| Monat/Jahr | EEG-Abgabe in ct/kWh
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| Januar 09 | 0,83 ct/kWh |
| Februar 09 | 0,83 ct/kWh |
März 09
| 1,00 ct/kWh
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| April 09 | 1,14 ct/kWh
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Mai 09
| 1,36 ct/kWh
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| Juni 09 | 1,52 ct/kWh
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| Juli 09 | 1,64 ct/kWh
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| August 09 | 1,50 ct/kWh
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| September 09 | 1,45 ct/kWh
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| Oktober 09 | 1,22 ct/kWh
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November 09
| 1,12 ct/kWh
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| Dezember 09 | 1,34 ct/kWh
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Kalenderjahr 2010
| 2,047 ct/kWh
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Kalenderjahr 2011
| 3,53 ct/kWh
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Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung: Tel. 08 00 - 8 88 88 10 (kostenfrei)