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Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)


Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist unter anderem der bundesweite Belastungsausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Elektrizitätsunternehmen, die Strom an sogenannte Letztverbraucher liefern, geregelt.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfordert erhebliche Anstrengungen, auch in finanzieller Hinsicht. Die Bundesregierung hat im September 2010 angekündigt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu reduzieren. Damit Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden, sind Investitionsanreize erforderlich. Und das funktioniert so: Besitzer von Solarmodulen, Windparks oder andere Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten auf Grund einer Vorgabe des Gesetzgebers für einen Zeitraum von 20 Jahren die Garantie, dass der von ihnen erzeugte Strom (der sogenannte „EEG-Strom“) zu festgeschriebenen Preisen abgekauft wird. Diese EEG-Vergütung ist so hoch, dass sie über dem Marktpreis liegt.

Finanziert wird die Förderung über die EEG-Umlage. Alle Stromanbieter in Deutschland sind dafür verantwortlich, die EEG-Umlage beim Kunden einzufordern und an die Betreiber der Stromnetze weiterzugeben. Die Stromnetzbetreiber bezahlen mit diesem Geld den Erneuerbare-Energien-Strom.

Jedes Jahr zum 15. Oktober muss die Festlegung des Betrages für das Folgejahr bekannt geben werden. Zum Vergleich listen wir unten stehend ebenfalls die Beträge auf, die wir unseren Kunden mit monatlicher Abrechnung in 2009 in Rechnung gestellt haben.

 Monat/Jahr EEG-Abgabe in ct/kWh
 Januar 09 0,83 ct/kWh  
 Februar 09 0,83 ct/kWh
 März 09
 1,00 ct/kWh
 April 09    1,14  ct/kWh
 Mai 09
 1,36  ct/kWh
 Juni 09 1,52  ct/kWh
 Juli 09 1,64  ct/kWh
 August 09  1,50  ct/kWh
 September 09 1,45  ct/kWh
 Oktober 09 1,22  ct/kWh
 November 09
 1,12  ct/kWh
 Dezember 09 1,34  ct/kWh
 Kalenderjahr 2010
 2,047 ct/kWh
 Kalenderjahr 2011
 3,53  ct/kWh

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung: Tel. 08 00 - 8 88 88 10 (kostenfrei) 




 
 
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