Mehrbelastung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK, ist die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom, bei der mehr als 90 Prozent der eingesetzten Energie verwertet werden kann. Bekannt ist die Technik aus großen KWK-Anlagen, die Haushalte mit Fernwärme versorgen. Doch inzwischen gibt es auch kleinere KWK-Anlagen, so genannte Blockheizkraftwerke (BHKW) für einzelne Gebäude. Durch die Regelungen des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernsierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) erhalten Betreiber einer KWK-Anlage von ihrem Netzbetreiber vor Ort einen Zuschlag für den ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom.
Die durch die Netzbetreiber zu leistende Abgabe aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Abgabe) wird pro kWh erhoben. Die durch die gesetzlich festgeschriebenen Fördermaßnahmen entstehenden Mehrkosten werden mit der KWK-Abgabe auf den Letztverbraucher (Kunden) umgelegt. Bundesdurchschnittlich ergibt sich ein Aufschlag von
0,03 ct/kWh (netto) für 2011. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist noch hinzuzurechnen (19%).
Jahr
| KWK-Abgabe in ct/kWh |
2005
| 0,336 |
2006 (bis 30.9.)
| 0,336 |
| 2006 (bis 31.12.) | 0,356 |
2007
| 0,289 |
2008
| 0,199 |
2009
| 0,231 |
| 2010 | 0,130
|
| 2011 | 0,030
|
Umfassende Informationen zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
www.bafa.de.
Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung:
Tel. 08 00 - 8 88 88 10 (kostenfrei)