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Mehrbelastung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)


Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK, ist die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom, bei der mehr als 90 Prozent der eingesetzten Energie verwertet werden kann. Bekannt ist die Technik aus großen KWK-Anlagen, die Haushalte mit Fernwärme versorgen. Doch inzwischen gibt es auch kleinere KWK-Anlagen, so genannte Blockheizkraftwerke (BHKW) für einzelne Gebäude. Durch die Regelungen des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernsierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) erhalten Betreiber einer KWK-Anlage von ihrem Netzbetreiber vor Ort einen Zuschlag für den ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom.

Die durch die Netzbetreiber zu leistende Abgabe aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Abgabe) wird pro kWh erhoben. Die durch die gesetzlich festgeschriebenen Fördermaßnahmen entstehenden Mehrkosten werden mit der KWK-Abgabe auf den Letztverbraucher (Kunden) umgelegt. Bundesdurchschnittlich ergibt sich ein Aufschlag von
0,03 ct/kWh (netto) für 2011. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist noch hinzuzurechnen (19%).

 Jahr
   KWK-Abgabe in ct/kWh
 2005
 0,336
 2006 (bis 30.9.) 
 0,336
 2006 (bis 31.12.) 0,356
 2007 
 0,289
 2008 
 0,199
 2009
 0,231
 2010 0,130
 2011 0,030

Umfassende Informationen zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de.

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung:
Tel. 08 00 - 8 88 88 10 (kostenfrei) 




 
 
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