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Ersatzversorgung mit Strom

im Sinne der §§ 36 und 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005

In den Gebieten, in denen wir Grundversorger sind, stellen wir elektrische Energie in Niederspannung im Rahmen der Ersatzversorgung für die ersten drei Monate für Anschlussnutzer bereit, die
- elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromliefervertrages beziehen oder
- deren Stromlieferant keine elektrische Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist.

Ersatzversorgung von Haushaltskunden

Die Vereinigte Stadtwerke GmbH stellt elektrische Energie gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundver-sorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 – BGBl. 2006, Teil I Nr. 50, S. 239ff. sowie den Ergänzenden Bedingungen der  Vereinigte Stadtwerke GmbH zur StromGVV zu folgenden Preisen zur Verfügung.

Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung von Letztverbrauchern im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13.07.2005 § 3 Abs. 22 und § 36 Abs. 1.

Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden

im Sinne des EnWG § 3 Nr. 22

Die Belieferung erfolgt grundsätzlich nach den aktuellen technischen Vorgaben der Vereinigte Stadtwerke GmbH.


Jahresstromverbrauch
bis 10.000 kWh
Es gelten die jeweils aktuellen Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Letztverbraucher. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich.
von 10.000 bis
100.000 kWh
Es gelten die Allgemeinen Preise für den Einfachtarif Tarif E. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich.
über 100.000 kWh Unser Vertrieb für Geschäftskunden nennt Ihnen die sowohl für Nieder- als auch Mittelspannung geltenden Preise gern auf Anfrage.

 


 
 
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