Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung
von Letztverbrauchern mit elektrischer Energie
Gültig ab 01.01.2013Die Vereinigte Stadtwerke GmbH (Stadtwerke) stellen elektrische Energie gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungs-verordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 - BGBl. 2006, Teil I Nr. 50, S. 239ff. sowie den Ergänzenden Bedingungen der Vereinigte Stadtwerke GmbH zur Strom GVV zu folgenden Preisen zur Verfügung:
1. Preise 1.1. Einfachtarif Tarif E
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netto |
brutto |
| Arbeitspreise für den Gesamtstromverbrauch |
ct/kWh
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22,807
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27,14 |
Grundpreis
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€/Jahr |
48,00 |
57,12 |
1.2. Zweizeitentarif Tarif Z
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netto |
brutto |
| Arbeitspreis für den HT – Verbrauch |
ct/kWh
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23,790
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28,31
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| Arbeitspreis für den NT – Verbrauch |
ct/kWh
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20,093
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23,91
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| Grundpreis |
€/Jahr
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60,00
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71,40
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Für die Anwendung des Zweizeitentarifes ist ein Zweitarif - Zähler und ein Schaltgerät erforderlich.
HT – Verbrauch ist die vom Kunden während der Hochtarifzeit bezogene elektrischeEnergie in kWh. Die Hochtarifzeit dauert von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
NT – Verbrauch ist die vom Kunden außerhalb der Hochtarifzeit bezogene elektrische Energie in kWh. Die Niedertarifzeit dauert von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
Die Bruttopreise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer (Angaben gerundet).
2. Wahl der Preise
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit bei der Belieferung mit elektrischer Energie zwischen dem Tarif E und dem Tarif Z zu wählen. Dabei sind die Beschaffung der erforderlichen Messeinrichtungen und die Einrichtung des entsprechenden Zählerplatzes beim Kunden zeitlich zu berücksichtigen.
3. Stromsteuer und Konzessionsabgabe
Die in Ziffer 1.1 und 1.2 genannten Arbeitspreise enthalten die gesetzlich festgelegte Stromsteuer (Regelsatz gem. § 3 StromStG), die von den Stadtwerken an das Hauptzollamt abgeführt wird.
Die in Ziffer 1.1 und 1.2 genannten Arbeitspreise enthalten darüber hinaus die Konzessionsabgabe. Sie beträgt 1,32 ct/kWh und für den NT - Verbrauch 0,61 ct/kWh.
4. Preisstand
Diese allgemeinen Preise werden für den Kunden ab 01.01.2013 wirksam und ersetzen die Allgemeinen Preise vom 01.04.2012.