Stadtwerke Ortsnetz
       
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Info für Vermieter und Mieter

  • Der Vertragsabschluss ist direkt zwischen Stadtwerke-Ortsnetz und Mieter möglich. Voraussetzung ist, dass díe Grundstückseigentümererklärung des Vermieters vorliegt.
  • Sollte der Vermieter z.B. einen Fernsehanschluss bei Stadtwerke-Ortsnetz bestellen, kann der Mieter weitere Dienste dazubestellen. Der Mietervertrag ersetzt dann den Vermietervertrag.
  • Bei Auszug des Mieters außerhalb des Stadtwerke-Ortsnetz-Gebietes, ist der Vertrag beendet. Bei Umzug innerhalb des Ortsnetzes läuft der Vertrag weiter.

 
 
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