24h-Lieferantenwechsel: Alles, was Sie wissen müssen
Schneller und einfacher Wechsel Ihres Stromversorgers: Hintergründe und Ziele
Mit dem 24h-Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für den Bereich Strom deutschlandweit festgelegt.
Doch was bedeutet das konkret für Sie als Verbraucher?
Wir erklären Ihnen alles Wichtige zu den Neuerungen und wie Sie von dieser Regelung profitieren können.
Wie funktioniert der 24h-Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Prozess, bei dem ein Kunde mit einer Verbrauchsstelle den bisherigen Energieversorger wechselt.
Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel durch günstigere Konditionen oder bessere Serviceleistungen.
Innerhalb von 24 Stunden können Sie Ihren Energielieferanten schnell und unkompliziert wechseln.
Dies bedeutet mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel. Der technische Prozess wird deutlich schneller ablaufen.
Allerdings bleiben vertragliche Kündigungsfristen weiterhin bestehen – ein täglicher Wechsel ist also nur möglich,
sofern keine vertraglichen Bindungen mehr bestehen und alle Daten vorliegen.
Was sollten Sie bei einem 24h-Lieferantenwechsel beachten?
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Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen: Auch wenn der Wechsel innerhalb von 24 Stunden erfolgt, müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Vertrag mit Ihrem aktuellen Anbieter unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist beenden. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
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Keine rückwirkenden Ein-und Auszüge: Ab 06. Juni 2025 sind rückwirkende Meldungen nicht mehr möglich. Ihre An- und Abmeldungen können somit nur noch in die Zukunft vorgenommen werden.
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Rechtzeitige Meldung erforderlich: Damit wir Ihre An- bzw. Abmeldung problemlos bearbeiten können, verweisen wir auf die StromGVV (Grundversorgungsverordnung) sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bitten Sie, uns möglichst 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen.
Was ist die Marktlokations-ID (MaLo-ID) und welche Bedeutung hat sie für den 24h-Lierferantenwechsel?
Ab 06. Juni 2025 wird für den Lieferantenwechsel Strom statt der Zählernummer nur noch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) für die Zuordnung der Verbrauchsstelle berücksichtigt. Diese elfstellige Nummer hilft die genaue Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zu identifizieren, um so die Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Energielieferanten, Messstellenbetreibern (Marktpartnern) und Kunden zu vereinfachen. Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Um einen schnellen und reibungslosen Wechsel des Stromlieferanten vorzunehmen, ist es somit zwingend notwendig, dass die MaLo-ID angegeben wird. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht finden, geben Sie bitte Ihre Zählernummer vollständig an, damit wir Ihre MaLo-ID bei Ihrem Netzbetreiber erfragen können.
Was bedeutet das für Ihren Umzug bzw. Lieferantenwechsel?
Ab 06. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen für die Stromversorgung nicht mehr möglich. Umzüge bzw. Lieferantenwechsel müssen zwischen dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber künftig mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin eingeleitet werden. Damit wir Ihre An- bzw. Abmeldung problemlos bearbeiten können, verweisen wir auf die StromGVV (Grundversorgungsverordnung) sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bitten Sie, uns möglichst 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen. Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist, Sie ein Übergabeprotokoll erhalten haben oder Sie Ihre Kündigung schriftlich ausgesprochen haben.