24h-Lieferantenwechsel: Alles, was Sie wissen müssen

Schneller und einfacher Wechsel Ihres Stromversorgers: Hintergründe und Ziele

Mit dem  24h-Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für den Bereich Strom deutschlandweit festgelegt.
Doch was bedeutet das konkret für Sie als Verbraucher?
Wir erklären Ihnen alles Wichtige zu den Neuerungen und wie Sie von dieser Regelung profitieren können.

Wie funktioniert der 24h-Lieferantenwechsel?

Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Prozess, bei dem ein Kunde mit einer Verbrauchsstelle den bisherigen Energieversorger wechselt.
Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel durch günstigere Konditionen oder bessere Serviceleistungen.
Innerhalb von 24 Stunden können Sie Ihren Energielieferanten schnell und unkompliziert wechseln.
Dies bedeutet mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel. Der technische Prozess wird deutlich schneller ablaufen.
Allerdings bleiben vertragliche Kündigungsfristen weiterhin bestehen – ein täglicher Wechsel ist also nur möglich,
sofern keine vertraglichen Bindungen mehr bestehen und alle Daten vorliegen.

Was sollten Sie bei einem 24h-Lieferantenwechsel beachten?

  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen: Auch wenn der Wechsel innerhalb von 24 Stunden erfolgt, müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Vertrag mit Ihrem aktuellen Anbieter unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist beenden. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.

  • Keine rückwirkenden Ein-und Auszüge: Ab 06. Juni 2025 sind rückwirkende Meldungen nicht mehr möglich. Ihre An- und Abmeldungen können somit nur noch in die Zukunft vorgenommen werden.

  • Rechtzeitige Meldung erforderlich: Damit wir Ihre An- bzw. Abmeldung problemlos bearbeiten können, verweisen wir auf die StromGVV (Grundversorgungsverordnung) sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bitten Sie, uns möglichst 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen.

Was ist die Marktlokations-ID (MaLo-ID) und welche Bedeutung hat sie für den 24h-Lierferantenwechsel?

Ab 06. Juni 2025 wird für den Lieferantenwechsel Strom statt der Zählernummer nur noch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) für die Zuordnung der Verbrauchsstelle berücksichtigt. Diese elfstellige Nummer hilft die genaue Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zu identifizieren, um so die Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Energielieferanten, Messstellenbetreibern (Marktpartnern) und Kunden zu vereinfachen. Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Um einen schnellen und reibungslosen Wechsel des Stromlieferanten vorzunehmen, ist es somit zwingend notwendig, dass die MaLo-ID angegeben wird. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht finden, geben Sie bitte Ihre Zählernummer vollständig an, damit wir Ihre MaLo-ID bei Ihrem Netzbetreiber erfragen können.

Was bedeutet das für Ihren Umzug bzw. Lieferantenwechsel?

Ab 06. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen für die Stromversorgung nicht mehr möglich. Umzüge bzw. Lieferantenwechsel  müssen zwischen dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber künftig mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin eingeleitet werden. Damit wir Ihre An- bzw. Abmeldung problemlos bearbeiten können, verweisen wir auf die StromGVV (Grundversorgungsverordnung) sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bitten Sie, uns möglichst 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen. Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist, Sie ein Übergabeprotokoll erhalten haben oder Sie Ihre Kündigung schriftlich ausgesprochen haben.

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen von Stromversorgungsverträgen bleiben unberührt. Achten Sie beim Wechsel also unbedingt auf die Fristen Ihres aktuellen Liefervertrages. Rückwirkende Abmeldungen sind ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich.

In der Regel fallen keine Kosten für den Wechsel des Lieferanten an.

Sobald Sie einen Stromvertrag mit uns abgeschlossen haben, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem aktuellen Lieferanten. Bei einem Widerrufsrecht oder einem Sonderkündigungsrecht ist es ratsam, den Vertrag eigenständig zu kündigen und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen. Sobald die Kündigungsanfrage bei Ihrem derzeitigen Lieferanten eingegangen ist, prüft dieser Ihre Daten und übermittelt uns und Ihrem Netzbetreiber das Kündigungsdatum. Daraufhin melden wir die Netznutzung bei Ihrem Netzbetreiber an. Sobald dieser zugestimmt hat, erhalten Sie von uns Ihre Anmeldebestätigung.

Ein Lieferantenwechsel ist einfach und unkompliziert. Sie können bequem über unseren Tarifrechner auf unserer Homepage Ihren gewünschten Tarif auswählen und online abschließen. Alle Daten, die Sie hierfür benötigen, finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Geben Sie den Namen Ihres aktuellen Energielieferanten und Ihre Marktlokations- ID (MaLo-ID) an. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht finden, geben Sie bitte Ihre vollständige Zählernummer an, damit wir Ihre MaLo-ID bei Ihrem Netzbetreiber erfragen können.
Sobald Sie einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben, übernehmen wir Ihre Kündigung, bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Bei Widerrufrecht oder einem Sonderkündigungsrecht bitten wir Sie, Ihre Kündigung eigenständig vorzunehmen und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen. Ihr bisheriger Lieferant prüft Ihre Daten und übermittelt uns und Ihrem Netzbetreiber das Datum des Lieferendes. Daraufhin melden wir die Netznutzung bei Ihrem Netzbetreiber an. Dieser wiederum muss dann der Anmeldung zustimmen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, teilen wir Ihnen den Lieferbeginn mit und begrüßen Sie als neuen Kunden bei uns.

Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung bzw. der Vertragsbeendigung weiterhin für die anfallenden Kosten aufkommen. Es kann passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachfolgers berechnet wird. Sofern Kosten entstehen, für die Sie nicht mehr verantwortlich sind, muss der Sachverhalt im Innenverhältnis geklärt werden. Für die Energielieferanten kommt immer derjenige für die Kosten auf, der als Vertragspartner gemeldet ist und auf die Marktlokations- ID (MaLo-ID) zum jeweiligen Zeitpunkt angemeldet ist.

Nein, der 24h-Lieferantenwechsel gilt bisher ausschließlich für Strom.

Ja, Ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen erleichtern lediglich den elektronischen Datenaustausch zwischen dem Stromlieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (Marktpartner).

Sie können bei uns unterschiedliche Wege für die Meldung Ihres Einzugs -oder Auszugs bzw. Lieferantenwechsels nutzen. Sofern Sie in unserem Kundenportal registriert sind, können Sie dort Ihre Meldung vornehmen.
Alternativ können Sie uns auch per E-Mail an service@vereinigte-stadtwerke.de, telefonisch unter 04541 807-555, persönlich in unseren Kundenzentren oder über unsere Homepage kontaktieren.
Denken Sie bitte daran, uns möglichst 14 Tage im Voraus über Ihren Ein- oder Auszug bzw. Lieferantenwechsel zu informieren.
Wichtig sind Ihre Adressdaten, der Vertragsbeginn bzw. das Vertragsende sowie die Zählernummer- oder bestenfalls die Marktlokations-ID (MaLo-ID).
Den Zählerstand melden Sie uns bitte unverzüglich nachdem die Übergabe erfolgt ist. Der Zählerstand wird in der Regel in dem Übergabeprotokoll festgehalten.

Eine Korrektur in die Vergangenheit ist leider nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber ermöglicht hier auch keine Kulanzregelung zwischen den Marktpartnern. Sofern eine Zählerverwechslung festgestellt wird, können wir die Ummeldung der betroffenen Stromzähler nur in die Zukunft vornehmen.

Aus diesem Grund ist es sehr hilfreich, wenn Sie uns die Marktlokations-ID (MaLo-ID) mitteilen. Mit der MaLo-ID können wir Ihre Verbrauchsstelle genau identifizieren und Verwechslungen von Zählern vermeiden.

Die MaLo-ID besteht aus 11 Zahlen und wird von dem zuständigen Netzbetreiber vergeben. Als Kunde finden Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID) auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.