Verbrauchsdaten für Energieausweise

Als Verkäufer oder Vermieter benötigen Sie einen Energieausweis, aus dem der Käufer oder Mieter den Energiebedarf des Objektes erkennen kann. Dabei ist zwischen bedarfsorientierten Energieausweis und dem verbrauchsorientierten Energieausweis zu unterscheiden.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise, einen verbrauchs- und einen bedarfsbasierten. Der Verbrauchsausweis legt die Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde, die allerdings stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf eines Hauses unabhängig vom Nutzerverhalten, indem ein Energieberater vor Ort detailliert den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage bewertet. Der Eigentümer kann in der Regel wählen, welchen er bevorzugt. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht. Auch ist nur der Bedarfsausweis möglich, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen.

Die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH stellt die benötigten Energieverbräuche (Strom, Gas, Fernwärme) für einen verbrauchsorientierten Energieausweis – soweit diese vorliegen – zur Verfügung. Die Bereitstellung ist auf das Versorgungsgebiet der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH begrenzt.

Auftragserteilung

Wir benötigen für die Zusammenstellung der uns vorliegenden Verbrauchsdaten von Ihnen einen Auftrag und aus datenschutzrechtlichen Gründen bei weniger als drei unterschiedlichen Parteien die Einverständniserklärung jedes Mieters / Nutzers des Objektes, damit wir die Daten an Sie herausgeben dürfen

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Auftrag zur Bereitstellung der Verbrauchsdaten und ggfs. auch die Einverständniserklärungen an folgende Anschrift:

Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH
Bei den Stadtwerken 1, 23909 Ratzeburg
Fax: 04541 807 399, service@vereinigte-stadtwerke.de