Netzanschluss von Erzeugungsanlagen
Dezentrale Erzeugung Strom
Wir möchten Ihnen den Anschluss und die Inbetriebnahme Ihrer Anlage an unser Netz schnell und unkompliziert ermöglichen. Dazu finden Sie auf dieser Seite den Ablauf zur Anmeldung, zum Anschluss und zur Inbetriebnahme Ihrer EEG- oder KWK-Anlage, sowie die zur Anmeldung und zur Inbetriebnahme erforderlichen Formulare.
Alle bezüglich einer Anmeldung bei uns eingehenden Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH verarbeitet.
Anmeldung einer steckerfertigen Photovoltaikanlage mit einer Anschlussleistung von weniger als 600 W
Ihre steckerfertige PV-Anlage (sogenannte „Balkonanlagen“) können Sie mit diesem vereinfachten Formular bei uns anmelden:
- V.6 – Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage
Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck (mit den Datenblättern für PV-Module und Wechselrichter) an: antraege-strom@vereinigte-stadtwerke.de . Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anschlussgenehmigung als Bestätigung der Anmeldung. Anschließend werden wir mit Ihnen einen Termin zum kostenlosen Einbau eines Zwei-Richtungszählers vereinbaren. Der Einbau des Zählers erfolgt auch, wenn Sie keine Vergütung für die eventuell eingespeiste Energie haben möchten.
Anmeldung einer Erzeugungsanlage mit einer Anschlussleistung von weniger als 135 kW
Für den Anschluss einer Erzeugungsanlage sind die unten aufgeführten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Auch wesentlichen Änderungen einer Bestandsanlage sind im Rahmen dieses Anmeldeprozesses dem Netzbetreiber mitzuteilen.
- Anmeldung einer Erzeugungsanlage – Anmeldung einer Erzeugungsanlage (vom Anlagenerrichter auszufüllen)
- Zählerantrag – Antrag zum Zählereinbau/-tausch (vom Anlagenerrichter auszufüllen)
- Angaben zur Abrechnung – Angaben zur Abrechnung (vom Anlagenbetreiber auszufüllen)
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen erhalten Sie innerhalb von zehn Werktagen eine Bestätigung sowie Angaben zum weiteren Vorgehen.
Sofern alle Unterlagen vollständig eingegangen sind und der Anschluss ohne weiteres möglich ist, erhält der Anlagenbetreiber eine Anschlussgenehmigung und wir vereinbaren einen Termin zum Zählereinbau bzw. Zählertausch.
Anschließend kann die Montage und Inbetriebnahme durch den Anlagenerrichter erfolgen. Die Inbetriebnahme einer Eigenerzeugungsanlage protokollieren Sie bitte mit dem entsprechenden Formular und senden uns dieses zu:
- E.8 – Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage
Anmeldung einer Erzeugungsanlage mit einer Anschlussleistung von mehr als 135 kW
Für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage sind die unten aufgeführten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Auch wesentliche Änderungen einer Bestandsanlage sind im Rahmen dieses Anmeldeprozesses dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Soweit es möglich ist, stellen wir Ihnen Vordrucke zur Verfügung. Diese Vordrucke sind inhaltlich mit den Vordrucken der VDE-AR-N 4110 identisch.
- Ablauf einer Anmeldung nach VDE-AR-N 4110
- Antragstellung E.1
- Lageplan (Katasterauszug) des Grundstücks mit eingezeichnetem Standort der Erzeugungsanlage sowie mögliche Standorte für Trafo-/Übergabestationen oder Anschlussschränke in geeignetem Maßstab
- Bei Bezugsanlagen: Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen E.2
- Datenblatt Erzeugungsanlage/Speicher E.8
- Einheiten und ggf. Komponentenzertifikate einschließlich der jeweiligen Auszüge aus den Prüfberichten (E.13 und E.14)
Für alle Erzeugungsanlagen mit mehr als 100 kW installierter Leistung gelten zusätzlich die Vorgaben zur verpflichtenden Teilnahme am Redispatch 2.0.
Hierzu senden Sie uns bitte möglichst frühzeitig den vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen zu.
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an folgenden Mitarbeiter:
Fin Hilgert
Tel.: 04541 807-389
E-Mail: antraege-strom@vereinigte-stadtwerke.de
Dezentrale Erzeugung Biogas
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) regelt die Einspeisung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas in Erdgasnetze. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).
Ein Anschluss an das Gasnetz erfolgt über folgende Schritte: