Eintragung in das Installateurverzeichnis
Damit Ihre Eintragung im Installateurverzeichnis entsprechend vorgenommen werden kann, werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
- Ihre Handwerkskarte (Vorder- u. Rückseite) mit der einzutragenden Fachkraft
- Ihre Gewerbeanmeldung
- aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung oder Beitragsrechnung inkl. Deckungssumme + Gültigkeit*
- Meisterprüfungszeugnis und/oder vergleichbare Befähigung / Befähigungs- und/oder Sachkundenachweis
- Sicherheitsbescheinigung Teil II** (seit 2004 Teil der Meisterprüfung) bzw. die Bescheinigung nach § 12 der ElektroTechMstrV (seit 01.03.2024)
- den TREI-Sachkundenachweis (wenn kein Meisterbrief vorhanden ist) z. B. Techniker, Ingenieur oder Geselle
- die TRGI 100h TRWI 80h-Sachkundenachweise (wenn kein Meisterbrief vorhanden ist) z. B. Techniker, Ingenieur oder Geselle
- Befähigungsnachweis, auf dem der TREI-Schein aufbaut (Gesellenbrief/Diplomurkunde/anderer Meisterprüfungen)
- die Teilnahmebescheinigungen TRGI 2018 und/oder TRWI 2012 (bei abgelegter Meisterprüfung vor 2012 / 2018)
- den Arbeitsvertrag/eine Arbeitszeitenbestätigung von mindestens 20 Std. die Woche (wenn nicht Inhaber)
- eine personalisierte E-Mailadresse der Fachkraft (für Fertigmeldung Online-Portale diverser Hauptnetzversorger)
- den / der ausgefüllte Antrag / Formular (anbei) bzw. die ausgefüllten Anträge / Formulare (anbei)
Die oben genannten Dokumente können Sie an die E-Mail: installateure@bdew-norddeutschland.de zur weiteren Bearbeitung schicken.
*Das Datum auf dem Versicherungsschreiben muss entweder tagesaktuell sein oder einen Gültigkeitszeitraum aufweisen, der nicht in der Vergangenheit liegt. Einen individuellen Dreizeiler Ihrer Versicherung akzeptieren wir natürlich ebenfalls. Achten Sie bitte auf die korrekte Adressierung oder Benennung des Versicherungsortes.
**Die Sicherheitsbescheinigung Teil II wird seit 2004 zusätzlich zum Meisterprüfungszeugnis ausgestellt. Das Prüfungsfach „Sicherheits- und Instandhaltungstechnik“ / „Elektro- und Sicherheitstechnik“ muss mit mindestens 50 Punkten bestanden worden sein. Ist dies nicht der Fall, muss der TRGI /TRWI / TREI-Sachkundenachweis eingereicht werden. Ansonsten ist die Eintragung als Fachkraft nicht möglich.
Downloads:
Für eine Gaseintragung wird das ausgefüllte Formular „Anmeldung Gaseintragung“ , sowie die Kopie vom gültigen Installateurausweis (Vorder- und Rückseite) oder einem aktuellen Bestätigungsschreiben Ihres Hauptversorgers benötigt.
