Beantragen Sie jetzt den individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude!
Im nächsten Schritt senden wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung das vorausgefüllte offizielle Beauftragungsformular und das Formular „Vollmacht“
des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) per E-Mail zu. Diese Unterlagen sind erforderlich, damit wir den Förderprozess für
Ihren individuellen Sanierungsfahrplan vollständig für Sie übernehmen können. Die Bezahlung der Beratungskosten erfolgt erst nach Abschluss der
Leistung. Sobald die Beratung abgeschlossen und alle erforderlichen Schritte durchgeführt wurden, wird Ihnen der Förderbetrag durch das BAFA
erstattet. Zusätzliche Leistungen, wie eine Baubegleitung, oder die Beantragung anschließender Förderungen, sind nicht im Angebot enthalten.
* Pflichtfeld
** Was ist, wenn die BAFA eine Förderung des Sanierungsfahrplanes ablehnt?
Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor 2 Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag ihres Hauses nicht mindestens 10 Jahre alt ist, können Sie von der Beantragung zurücktreten oder es wird eine individuelle Lösung vereinbart.