Beantragen Sie jetzt den individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude!

Geänderte Abrechnung beim Sanierungsfahrplan

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt den individuellen Sanierungsfahrplan mit einem Zuschuss. Seit dem 1. Juli 2023 besteht die Vorgabe an Beratungsunternehmen das gesamte Beratungshonorar, ohne Abzug des Zuschusses für die Energieberatung, in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie als Kunde unmittelbar vom Zuschuss profitieren möchten und nicht selber den Antrag auf Zuschuss stellen und zunächst das volle Beratungshonorar bezahlen möchten, bedarf es der Erteilung einer Vollmacht. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular „Ermächtigung“ von der BAFA.
Mit Erteilung der „Ermächtigung“ wird der Zuschuss direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt und angerechnet und Ihr Eigenanteil sofort entsprechend gekürzt.
Sie erhalten das Formular nach der Antragsstellung von unserem Kooperationspartner delta 24 GmbH per Mail. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben postalisch oder per Mail an delta 24 GmbH.

* Pflichtfeld
** Was ist, wenn die BAFA eine Förderung des Sanierungsfahrplanes ablehnt?
Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor 2 Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag ihres Hauses nicht mindestens 10 Jahre alt ist, können Sie von der Beantragung zurücktreten oder es wird eine individuelle Lösung vereinbart.