Die kurzfristige Anpassung von Erzeugungsleistung, durch die Leistungserhöhung oder -drosselung von Kraftwerken, wird im Allgemeinen als Redispatch bezeichnet. Der gezielte Eingriff in die Kraftwerksfahrweise wirkt Netzengpässen entgegen und schützt somit Betriebsmittel, wie Leitungsabschnitte vor einer unzulässigen Überlastung.
Die Optimierung des Netzlastflusses wurde bisher vom Redispatch 1.0 erbracht, dass lediglich konventionelle Großkraftwerke ab einer Nennleistung von 10 MW in das Netzengpassmanagement eingebunden hat. Allerdings erfordert die Abkündigung von konventionellen Energieträgern und die zunehmende dezentrale Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien neue Redispatch-Maßnahmen.
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) bzw. Redispatch 2.0 berücksichtigt diese Entwicklungen und inkludiert Erzeugungs- und Speicheranlagen ab einer Nennleistung von mehr als 100 kW in die neuen Redispatch-Prozesse. EEG- und KWK-Anlagen (>100 kW), die bisher im Rahmen des sog. Einspeisemanagements (EisMan) geregelt wurden, fallen seit dem 1. Oktober 2021 unter die rechtlichen Vorgaben des Redispatch 2.0, wodurch für die Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Direktvermarkter zusätzliche Pflichten bzw. Anforderungen entstehen.
Die gesetzlichen Regelungen zum Redispatch 2.0 verpflichten Netzbetreiber beispielsweise im Fall von Gefährdungen oder Störungen der Netzsicherheit, auf die Erzeugungsleistung von Stromerzeugungsanlagen regelnd zuzugreifen. Eine vorgenommene Redispatch-Maßnahme hat zur Folge, dass ein angemessener finanzieller Ausgleichsprozess mit dem Anlagenbetreiber eingeleitet wird – mit dem Ziel, den Anlagenbetreiber finanziell weder besser noch schlechter zu stellen.
Ein Anlagenbetreiber ist hingegen fristengebunden dazu verpflichtet, in einer ganz bestimmten Form Stammdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten, Planungsdaten sowie Echtzeitdaten allen Marktpartnern über eine Kommunikationsplattform (Connect+) mitzuteilen.
Eine weitere Anforderung vom Redispatch 2.0 ist es, die Netzlast und -einspeisung im Verteilnetz zutreffender zu prognostizieren, so dass zu erwartende Netzengpässe bereits im Vorfeld vermieden werden können. Dieses Vorhaben basiert auf anlagescharfen Prognose- und Plandaten, die teure Einspeisemanagementmaßnahmen sowie das klassische Redispatch 1.0 reduzieren sollen. Das Ziel ist ein volkswirtschaftlicher Effizienzgewinn durch die folglich sinkenden Netzentgelte.
Weiterführende Informationen finden Sie zudem auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur, des BDEW oder von Connect+.
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