Sichern Sie sich jährlich Ihre THG-Prämie

Die Prämie für Ihr E-Auto. Nutzen Sie die THG-Quote und erhalten Sie die Prämie für Ihr Elektrofahrzeug!

Die THG-Quote ist der Bonus für E-Autos! Mit Ihrem E-Auto sparen Sie Treibhausgase ein und leisten einen wichtigen Beitrag fürs Klima. Das wird jetzt mit einer zusätzlichen Prämie gefördert. Dafür prüfen wir Ihre eingereichten Unterlagen Ihres E-Autos und melden es beim Umweltbundesamt an. Dieses bestätigt anschließend die Anmeldung Ihres Autos für die THG-Quote. Sobald wir die Bescheinigung des Umweltbundesamts erhalten, zahlen wir Ihnen die THG-Prämie auf Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung aus. Für Sie entstehen hierbei weder Aufwand noch Kosten.

Und das Beste: Sie können für Ihr E-Auto jedes Jahr die Prämie erhalten!

Zurzeit können wir Ihnen leider keine THG Prämie anbieten.
Sobald wir Ihnen wieder gute Konditionen gewährleisten können, werden wir Sie hier informieren.

Treibhausgas einsparen

Treibhausgas einsparen

Ihr E-Auto spart Treibhausgas (THG) ein. Das ist gut für die Umwelt und wird jetzt mit der THG-Prämie belohnt.

Prämie erhalten

Prämie erhalten

Die eingesparte THG-Emission wandeln wir für Sie in eine THG-Quote und anschließend in Ihre Prämie um.

Noch mehr für die Region tun

Noch mehr für die Region tun

Sie haben die Wahl zwischen THG-Prämie oder THG-Prämie + eine Spende der VS  Euro an den Verein Duvenseer Moor e.V.

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) fördert die grüne Elektromobilität, in dem Mineralölunternehmen verpflichtet werden, Ihre CO2-Emissionen zu verringern. Durch den THG-Quotenhandel können Unternehmen Ihre Umweltbilanzen verbessern und E-Mobilisten erhalten eine jährliche Prämie für jedes angemeldete Elektroauto und die dazugehörige THG-Quote.

Fahrzeughalter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen haben Anspruch auf eine solche THG-Quote. (Keine Plug-in-hybride)

Für die Beantragung der THG-Prämie ist neben dem Ausfüllen des Online-Formulars auch eine digitale Kopie des Fahrzeugschein erforderlich (Vorder- und Rückseite). Der Fahrzeugschein muss jährlich neu übermittelt werden (als Nachweis). Ist der Fahrer bzw. Antragsteller nicht der Fahrzeughalter gem. Fahrzeugschein bedarf es zudem eine Vollmacht des Halters.

Die Gutschrift der THG-Prämie erfolgt über die nächste Jahresverbrauchsabrechnung.

Nein, für Privatpersonen unterliegt der Erlös nicht der Einkommens- sowie der Umsatzsteuer. Für Unternehmen gilt die Zahlung der THG-Prämie als Betriebseinnahme und ist damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Informieren Sie sich gerne ausführlich auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.