Der Energieausweis für Wohngebäude ist Pflicht

Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss einen Energieausweis vorlegen können. Der Ausweis verrät auf einen Blick den Energieverbrauch bzw. -bedarf des Wohnhauses. Anhand einer Farbskala informiert er insbesondere über den Heizenergie- und gegebenenfalls Warmwasserverbrauch oder – bedarf eines Hauses. Die Werte im grünen Bereich zeichnen Niedrigenergiehäuser aus, Immobilien mit einem höheren Energieverbrauch befinden sich im roten Bereich.

  • Die Zahlen 0 bis >250 kWh unterhalb der Kategorien A+ bis H (Effizienzklasse ähnlich wie bei Elektrogeräten) informieren darüber, wie viele Kilowattstunden ein Wohngebäude pro Quadratmeter und Jahr verbraucht bzw. benötigt.
  • Pfeil oberhalb der Skala: Der Endenergiebedarf ist die Energie, die für Heizung und Warmwasser pro Jahr benötigt wird: Je kleiner der Wert, desto besser. Dieser Wert muss in einer Immobilienanzeige genannt werden.
  • Pfeil unterhalb der Skala: Der Primärenergiewert zeigt, wie viel Energie durch eine Quelle erzeugt werden muss, um eine bestimmte Menge an Wärme im Haus bereitzustellen. Jeder Quelle – beispielsweise Gas, Strom oder Öl – wird dabei ein Wert zugeordnet, der das Ergebnis beeinflusst.
Energieausweis Gebäude VS Vereinigte Stadtwerke

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

1. Bedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis gilt für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden.

Im Bedarfsausweis werden alle relevanten Daten des Gebäudes berücksichtigt. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detailliert berücksichtigt. Hieraus werden Jahresenergiebedarf und Primärenergiebedarf ermittelt. Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen werden aus den Ergebnissen sofort sichtbar. Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen. Vor-Ort-Messungen sind nicht erforderlich.

Für Kunden der Vereinigte Stadtwerke ist der bedarfsabhängige Energieausweis für 139,00 Euro inkl. 19 % MwSt. erhältlich, für Nicht-Kunden für 149,00 Euro inkl. 19 % MwSt.

2. Verbrauchsausweis:

Für Häuser, die nicht vor dem 01.11.1977 erbaut wurden, reicht prinzipiell der preiswertere Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden.

Für Kunden der Vereinigte Stadtwerke gibt es den verbrauchsabhängigen Energieausweis für 89,00 Euro inkl. 19 % MwSt. erhältlich, für Nicht-Kunden für 99,00 Euro inkl. 19 % MwSt.

Fragen, die Sie sich als Immobilien-Verkäufer und Vermieter stellen, beantworten wir gern. Rufen Sie einfach unter der Tel. 04541 807-184 an.
Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Nicht-Wohngebäude

Für Nicht-Wohngebäude besteht generell dieselbe Pflicht im Fall von Verkauf, Vermietung etc., einen Energiepass vorzuweisen. Im Unterschied zu Wohngebäuden besteht hier allerdings völlige Freiheit bei der Wahl der Ausweisart. Das bedeutet, dass für Nicht-Wohngebäude in jedem Fall auch der günstige verbrauchsbasierte Energieausweis ausgestellt werden kann, den Sie auch bei uns sehr einfach und kostengünstig erhalten können.

Pflicht Bedarfsausweis seit 01.10.07
Pflicht seit 01.07.09 Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Energieausweis VS Vereinigte Stadtwerke

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