Messstellenbetrieb – Informationen zu ihrem Zähler
Eichpflicht für Messgeräte
Messgeräte für Elektrizität und Gas gehören zur größten Gruppe eichpflichtiger Messgeräte. Durch die steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe ist die korrekte Anzeige der Messgeräte von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Eichung dieser Geräte erfolgt überwiegend durch staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte. Verantwortlich für die Eichung der Messgeräte ist derjenige, der die Messgeräte im geschäftlichen Verkehr verwendet (i.d.R. die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH, es sei denn es wurde ein anderer Messstellenbetreiber beauftragt).
Erhöhter Energieverbrauch
Weist eine Erdgas- oder Stromabrechnung einen erhöhten Verbrauch aus, wird häufig vermutet, dass ein defekter Zähler die Ursache hierfür ist. In den meisten Fällen arbeiten die Zähler jedoch korrekt. Daher sollten zunächst andere Gründe für erheblich gestiegene Energieverbräuche ausgeschlossen werden, wie zum Beispiel Zählerstände in Abrechnungen, die nicht dem abgelesenen oder tatsächlichen Verbrauch entsprechen, in andere Abrechnungszeiträume verschobene Verbrauchsmengen, neue oder defekte Haushaltsgeräte oder Änderungen des individuellen Energiebedarfs. Wenn auf diese Weise keine plausible Erklärung für den erhöhten Verbrauch gefunden werden kann, sollte der Erdgas- oder Stromzähler überprüft werden.