Gasnetz

Nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Als Grundversorger gilt jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgt im gesamten Netzgebiet der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH die Belieferung von Haushaltskunden mit Erdgas im Sinne des § 36 EnWG zum 1. Juli 2021 mehrheitlich durch die Vereinigte Stadtwerke GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird:

Kontaktdaten Grundversorger

Vereinigte Stadtwerke GmbH

Die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH gewährt allen Transportkunden den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Gasnetz gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen (EnWG) und Rechtsverordnungen (GasNZV, GasNEV).

Mehr Information dazu bekommen Sie hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/

Der Lieferantenrahmenvertrag wird auf Anfrage zugesendet.

Kontakt:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular!

Netzanschlussvertrag

Grundlage für die Bereitstellung eines Netzanschlusses durch die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH ist ein Netzanschlussvertrag, der zwischen dem Anschlussnehmer und der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wird bereits von uns ausgefüllt und jedem Neukunden mit seinem Angebot über die Erstellung des Netzanschlusses übersandt.

Anschlusskosten

Angaben zu den Kosten für die Erstellung von Gasnetzanschlüssen sind in den jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie der Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV enthalten.

Informationen zur Kooperationsvereinbarung finden Sie hier.

Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt, die sich im Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung des Netzzugangs für die betroffenen Netzbetreiber und Transportkunden und die anderen Beteiligten stellen.

Veröffentlichungspflichten

Gasnetzbetreiber sind verpflichtet folgende Informationen ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

Veröffentlichungen gem. § 23c Abs. 4 EnWG


Veröffentlichungen gem. § 20 GasNZV


Veröffentlichungen gem. § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG

Monat und Jahr
 Abrechnungsbrennwert
Februar 2024 11,533 kWh/m³
Januar 2024 11,507 kWh/m³
Dezember 2023 11,520 kWh/m³
November 2023 11,522 kWh/m³
Oktober 2023 11,542 kWh/m³
September 2023 11,576 kWh/m³
August 2023 11,531 kWh/m³
Juli 2023 11,478 kWh/m³
Juni 2023 11,506 kWh/m³
Mai 2023 11,538 kWh/m³
April 2023 11,566 kWh/m³
März 2023 11,514 kWh/m³
Februar 2023 11,527 kWh/m³
Januar 2023 11,513 kWh/m³
Dezember 2022 11,545 kWh/m³
November 2022 11,555 kWh/m³
Oktober 2022 11,590 kWh/m³
September 2022 11,439 kWh/m³
August 2022 11,547 kWh/m³
Juli 2022 11,566 kWh/m³
Juni 2022 11,560 kWh/m³
Mai 2022 11,529 kWh/m³
April 2022 11,553 kWh/m³
März 2022 11,555 kWh/m³
Februar 2022 11,495 kWh/m³
Januar 2022 11,506 kWh/m³


Veröffentlichungen gem. § 23c Abs. 6 Nr. 4 EnWG

Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Aus Sicherheitsgründen wird dem Erdgas daher ein stark riechender Duftstoff beigemischt. Dieser Geruch signalisiert sofort Gefahr! Der Duftstoff hebt sich deutlich von alltäglichen Gerüchen ab. Damit erhöht sich die Wahrnehmbarkeit von Erdgas.

Für Fragen zum Thema steht Ihnen unser Technischer Service gerne kostenfrei zur Verfügung.

Technischer Service, Tel. 04541 807-200

Messrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung im Sinne des § 3 Nr.26c EnWG unabhängig von der Energieflussrichtung.

Der Messrahmenvertrag wird auf Anfrage zugesendet.

Messstellenrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen im Netzgebiet der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH.

Der Messstellenrahmenvertrag wird auf Anfrage zugesendet.

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