Informationspflicht zur Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)
Die Energieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sieht vor, dass Energieversorger die Endverbraucher über Preissteigerungen und mögliche Einsparmöglichkeiten informieren. Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen helfen, trotz der derzeitig geplanten Preisbremse mögliche finanzielle Einsparmöglichkeiten abzuschätzen.
Derzeitig prüfen und erarbeiten wir die Umsetzung der Rücknahme der Gasumlage und zeitgleich die ggfs. bevorstehende Senkung der Umsatzsteuer. Wir werden Sie schnellstmöglich über unsere weiteren Aktionen informieren. Eines versprechen wir Ihnen: Auch, wenn Sie bereits einen erhöhten Abschlag gezahlt haben, die Abschlagshöhe ab 01.10.2022 bereits angehoben und abgebucht haben, es geht nichts verloren und wird entsprechend korrekt berechnet und berücksichtigt.
Die folgenden Musterrechnungen für Gaskunden und Fernwärmekunden stellen dar, welche Einsparmöglichkeiten durch die Senkung der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius erzielt werden können. Bei einer durchgängigen Reduktion der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius ist eine Einsparung des Energieverbrauchs um 6 Prozent zu erwarten. Diese Mitteilung dient Ihnen lediglich zur Orientierung. In den genannten Bruttobeträgen ist die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (zu dem damaligen Zeitpunkt 19%) enthalten und sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.