Gasnetz
Hier finden Sie eine Übersicht über Veröffentlichungspflichten, Bekanntmachungen, Netzstrukturdaten und mehr.
Nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Als Grundversorger gilt jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgt im gesamten Netzgebiet der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH die Belieferung von Haushaltskunden mit Erdgas im Sinne des § 36 EnWG zum 1. Juli 2024 mehrheitlich durch die Vereinigte Stadtwerke GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird:
Kontaktdaten Grundversorger
Vereinigte Stadtwerke GmbH
Die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH gewährt allen Transportkunden den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Gasnetz gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen (EnWG) und Rechtsverordnungen (GasNZV, GasNEV).
Mehr Information dazu bekommen Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/
Der Lieferantenrahmenvertrag wird auf Anfrage zugesendet.
Kontakt:
Die Kalkulation unserer Netznutzungsentgelte basiert auf dem Verfahren der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005.
Standardlastprofile
Die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH wendet ein synthetisches Verfahren für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zur einer maximalen stündlichen Entnahme von 500 kW und zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Mio. kWh an (Standardlastprofile).
Netzanschlussvertrag
Grundlage für die Bereitstellung eines Netzanschlusses durch die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH ist ein Netzanschlussvertrag, der zwischen dem Anschlussnehmer und der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wird bereits von uns ausgefüllt und jedem Neukunden mit seinem Angebot über die Erstellung des Netzanschlusses übersandt.
Anschlusskosten
Angaben zu den Kosten für die Erstellung von Gasnetzanschlüssen sind in den jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie der Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV enthalten.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt, die sich im Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung des Netzzugangs für die betroffenen Netzbetreiber und Transportkunden und die anderen Beteiligten stellen.
Veröffentlichungspflichten
Gasnetzbetreiber sind verpflichtet folgende Informationen ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:
Veröffentlichungen gem. § 23c Abs. 4 EnWG
Veröffentlichungen gem. § 20 GasNZV
Veröffentlichungen gem. § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG
Monat und Jahr
|
Abrechnungsbrennwert
|
Februar 2025 | 11,488 kWh/m³ |
Januar 2025 | 11,477 kWh/m³ |
Dezember 2024 | 11,510 kWh/m³ |
November 2024 | 11,474 kWh/m³ |
Oktober 2024 | 11,416 kWh/m³ |
September 2024 | 11,497 kWh/m³ |
August 2024 | 11,547 kWh/m³ |
Juli 2024 | 11,396 kWh/m³ |
Juni 2024 | 11,335 kWh/m³ |
Mai 2024 | 11,418 kWh/m³ |
April 2024 | 11,460 kWh/m³ |
März 2024 | 11,527 kWh/m³ |
Februar 2024 | 11,530 kWh/m³ |
Januar 2024 | 11,507 kWh/m³ |
Dezember 2023 | 11,520 kWh/m³ |
November 2023 | 11,522 kWh/m³ |
Oktober 2023 | 11,542 kWh/m³ |
September 2023 | 11,576 kWh/m³ |
August 2023 | 11,531 kWh/m³ |
Juli 2023 | 11,478 kWh/m³ |
Juni 2023 | 11,506 kWh/m³ |
Mai 2023 | 11,538 kWh/m³ |
April 2023 | 11,566 kWh/m³ |
März 2023 | 11,514 kWh/m³ |
Februar 2023 | 11,527 kWh/m³ |
Januar 2023 | 11,513 kWh/m³ |
Dezember 2022 | 11,545 kWh/m³ |
November 2022 | 11,555 kWh/m³ |
Oktober 2022 | 11,590 kWh/m³ |
September 2022 | 11,439 kWh/m³ |
August 2022 | 11,547 kWh/m³ |
Juli 2022 | 11,566 kWh/m³ |
Juni 2022 | 11,560 kWh/m³ |
Mai 2022 | 11,529 kWh/m³ |
April 2022 | 11,553 kWh/m³ |
März 2022 | 11,555 kWh/m³ |
Februar 2022 | 11,495 kWh/m³ |
Januar 2022 | 11,506 kWh/m³ |
Veröffentlichungen gem. § 23c Abs. 6 Nr. 4 EnWG
Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Aus Sicherheitsgründen wird dem Erdgas daher ein stark riechender Duftstoff beigemischt. Dieser Geruch signalisiert sofort Gefahr! Der Duftstoff hebt sich deutlich von alltäglichen Gerüchen ab. Damit erhöht sich die Wahrnehmbarkeit von Erdgas.
Für Fragen zum Thema steht Ihnen unser Technischer Service gerne kostenfrei zur Verfügung.
Technischer Service, Tel. 04541 807-200
Messrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung im Sinne des § 3 Nr.26c EnWG unabhängig von der Energieflussrichtung.
Der Messrahmenvertrag wird auf Anfrage zugesendet.
Messstellenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen im Netzgebiet der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH.
Der Messstellenrahmenvertrag wird auf Anfrage zugesendet.

Netzanschluss von Erzeugungsanlagen
Wir möchten Ihnen den Anschluss und die Inbetriebnahme Ihrer Anlage an unser Netz schnell und unkompliziert ermöglichen. Dazu finden Sie auf unserer Seite den Ablauf zur Anmeldung, zum Anschluss und zur Inbetriebnahme Ihrer EEG- oder KWK-Anlage, sowie die zur Anmeldung und zur Inbetriebnahme erforderlichen Formulare.

Hausanschluss
Als Bauherrin oder Bauherr stehen Sie vor einer großen Aufgabe. Bevor Ihr Bauvorhaben perfekt ist, müssen Sie sich zunächst mit vielen Details beschäftigen.

Planauskunft
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