Netzanschluss von Erzeugungsanlagen
Dezentrale Erzeugung Strom
Wir möchten Ihnen den Anschluss und die Inbetriebnahme Ihrer Anlage an unser Netz schnell und unkompliziert ermöglichen. Dazu finden Sie auf dieser Seite den Ablauf zur Anmeldung, zum Anschluss und zur Inbetriebnahme Ihrer EEG- oder KWK-Anlage, sowie die zur Anmeldung und zur Inbetriebnahme erforderlichen Formulare.
Alle bezüglich einer Anmeldung bei uns eingehenden Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH.
Anmeldung einer steckerfertigen Photovoltaikanlage mit einer Anschlussleistung von weniger als 800 W
Ihre steckerfertige PV-Anlage (sogenannte „Balkonanlage“) registrieren Sie bitte ab sofort direkt im Marktstammdatenregister.
Bitte halten Sie für die Anmeldung im Marktstammdatenregister die folgenden Unterlagen bereit:
- Angaben zum Anlagenbetreiber
- Anlagenadresse
- Zählernummer
- Inbetriebnahmedatum
- technische Daten zur PV-Anlage
zum Marktstammdatenregister: www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Wir erhalten nach Ihrer erfolgreichen Anlagenregistrierung eine Benachrichtigung und prüfen für Sie, ob bei Ihnen ein Stromzählerwechsel erforderlich ist.
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für den Anschluss und den Betrieb einer Balkonkraftanlage das VDE-Vorschriftenwerk zu beachten ist. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen zur ordnungsgemäßen Montage und Betrieb der Balkonkraftanlage Ihren Elektroinstallateur, der Sie gerne fachkundig berät. Beachten Sie bitte außerdem, dass die Montage einer steckerfertigen Erzeugungsanlage der Genehmigung des Eigentümers bedarf.
![Erzeugungsnalagen_1000x600](https://www.vereinigte-stadtwerke.de/wp-content/uploads/2023/02/Erzeugungsnalagen_1000x600.jpg)
Anmeldung einer Erzeugungsanlage mit einer Anschlussleistung von weniger als 135 kW
Für den Anschluss einer Erzeugungsanlage sind die unten aufgeführten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Auch wesentlichen Änderungen einer Bestandsanlage sind im Rahmen dieses Anmeldeprozesses dem Netzbetreiber mitzuteilen.
- Anmeldung einer Erzeugungsanlage – Anmeldung einer Erzeugungsanlage (vom Anlagenerrichter auszufüllen)
- Zählerantrag – Antrag zum Zählereinbau/-tausch (vom Anlagenerrichter auszufüllen)
- Angaben zur Abrechnung – Angaben zur Abrechnung (vom Anlagenbetreiber auszufüllen)
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen erhalten Sie innerhalb von zehn Werktagen eine Bestätigung sowie Angaben zum weiteren Vorgehen.
Sofern alle Unterlagen vollständig eingegangen sind und der Anschluss ohne weiteres möglich ist, erhält der Anlagenbetreiber eine Anschlussgenehmigung und wir vereinbaren einen Termin zum Zählereinbau bzw. Zählertausch.
Anschließend kann die Montage und Inbetriebnahme durch den Anlagenerrichter erfolgen. Die Inbetriebnahme einer Eigenerzeugungsanlage protokollieren Sie bitte mit dem entsprechenden Formular und senden uns dieses zu:
- E.8 – Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage
Anmeldung einer Erzeugungsanlage mit einer Anschlussleistung von mehr als 135 kW
Für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage sind die unten aufgeführten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Auch wesentliche Änderungen einer Bestandsanlage sind im Rahmen dieses Anmeldeprozesses dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Soweit es möglich ist, stellen wir Ihnen Vordrucke zur Verfügung. Diese Vordrucke sind inhaltlich mit den Vordrucken der VDE-AR-N 4110 identisch.
- Ablauf einer Anmeldung nach VDE-AR-N 4110
- Antragstellung E.1
- Lageplan (Katasterauszug) des Grundstücks mit eingezeichnetem Standort der Erzeugungsanlage sowie mögliche Standorte für Trafo-/Übergabestationen oder Anschlussschränke in geeignetem Maßstab
- Bei Bezugsanlagen: Datenblatt zur Beurteilung von NetzrückwirkungenE.2
- Datenblatt Erzeugungsanlage/SpeicherE.8
- Einheiten und ggf. Komponentenzertifikate einschließlich der jeweiligen Auszüge aus den Prüfberichten (E.13 und E.14)
Für alle Erzeugungsanlagen mit mehr als 100 kW installierter Leistung gelten zusätzlich die Vorgaben zur verpflichtenden Teilnahme am Redispatch 2.0.
Hierzu senden Sie uns bitte möglichst frühzeitig den vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen zu.
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an unser Team für Erzeugungsanlagen und Verbrauchseinrichtungen:
Tel.: 04541 807-444
E-Mail: antraege-strom@vereinigte-stadtwerke.de
Dezentrale Erzeugung Biogas
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) regelt die Einspeisung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas in Erdgasnetze. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).
Ein Anschluss an das Gasnetz erfolgt über folgende Schritte: