Fragen rund um die
Elektromobilität
Elektromobilität
Alles rund um das Laden zuhause und die Wallbox
Vor der Anschaffung der Wallbox muss die Elektroinstallation durch eine Elektrofachfirma geprüft werden. Die Leistung einer Wallbox sollte dabei dem Nutzungsverhalten des E-Autos angepasst werden. Bis 11 kW ist eine Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber anmeldepflichtig. Ab 11 kW (> 12 kVA) ist eine Ladeeinrichtung dann zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber. Anmeldeformular
Ja, eine Prüfung und Anmeldung der Anlage ist durch eine Elektrofachfirma erforderlich.
Das B3 Formular zur Anmeldung des Anschlusses der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität beim Netzbetreiber finden Sie hier.
Ja, unseren Tarif vs.e-mobil.öko. Mit einem separaten Zähler für Ihre Wallbox können Sie einen Stromvertrag für das Laden Ihres E-Autos abschließen. Die Verträge für das jeweilige Netz finden Sie hier.
Achtung! Voraussetzung für den Tarif: Sie benötigen einen separaten und unterbrechbaren Zähler für Ihre Wallbox. Mehr dazu!
Über die jährliche Laufleistung und das Fabrikat wird die voraussichtliche Ladeleistung ermittelt und daraus ein monatlicher Abschlag errechnet. Die Abrechnung erfolgt am Jahresende über eine Jahresverbrauchsabrechnung.
Der Zähler für die Wallbox verfügt über ein sogenanntes Funkrundsteuergerät. Dieses Gerät schaltet den Stromdurchfluss zu bestimmten Tageszeiten frei. Die Tageszeiten, zu denen geladen werden kann, sind vom Netzbetreiber festgelegt und werden „Freigabezeiten“ genannt. In den Sperrzeiten kann es zu Leistungsreduzierungen oder Abschaltungen kommen.
Die Sperrzeiten im Netzgebiet der VS sind wie folgt: 11:30 – 13:30 und 16:00 – 20:00 Uhr
Tipp: Falls Sie bereits eine Wärmepumpe besitzen, können Sie Ihren bestehenden Zähler im VS Netz Versorgungsgebiet um ein zusätzliches Funkrundsteuergerät erweitern und darüber Ihre Wallbox anschließen lassen.
Ja, Sie können eine Förderung online beantragen.
Nutzen Sie dafür einen der nachfolgenden Verlinkungen:
https://wtsh.de/foerderberatung/foerderprogramme/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-emobilitaet/
Das Internet stellt diverse Informationen zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen diese Seite zusätzlich. Klicken Sie einfach HIER.
Laden unterwegs
Als Kunde der Vereinigte Stadtwerke profitieren Sie von folgenden Konditionen:
Preis VS Ladekarte
Bestellen Sie Ihre persönliche VS Ladekarte hier.
Mit der Ladeapp können Sie per Kreditkarte bezahlen.
Mein E-Auto und ich
Die Ladezeit ist abhängig von der Ladetechnik, dem Fahrzeug und der Batteriekapazität (Größe der Batterie).
Es gelten folgende Durchschnittswerte für Ladestationen mit einer Leistung von z. B.:
Ladeleistung | Steckertyp | Batteriekapazität | ||||
20 kWh | 30 kWh | 40 kWh | 50 kWh | 80 kWh | ||
3,7 kW | Typ 2 (1-phasig, 16 A) | 5 h 24 min | 8 h 06 min | 10 h 48 min | 13 h 30 min | 21 h 37 min |
7,4 kW | Typ 2 (1-phasig, 32 A) | 2 h 42 min | 4 h | 5 h 24 min | 6 h 42 min | 10 h 48 min |
11 kW | Typ 2 (3-phasig, 16 A) | 1 h 48 min | 2 h 42 min | 3 h 36 min | 4 h 30 min | 7 h 12 min |
An unseren öffentlichen Schnellladestationen:
Ladeleistung | Steckertyp | Batteriekapazität | ||||
20 kWh | 30 kWh | 40 kWh | 50 kWh | 80 kWh | ||
22 kW | Typ 2 (3-phasig, 32 A) | 54 min | 1 h 18 min | 1 h 48 min | 2 h 12 min | 3 h 36 min |
62,5 kW | CHAdeMO (DC – max. 125 A, 300V-500V) | 19 min | 29 min | 38 min | 48 min | 1 h 17 min |
150 kW | (DC – max. 500 A, 150V – 1000V) | 8 min | 12 min | 16 min | 20 min | 32 min |
Selbstverständlich können Sie Ihr E-Auto auch bei Regen aufladen. Sowohl das E-Auto, die Wallbox und öffentliche Ladesäulen besitzen mehrere Schutzebenen.
Genau wie Autos mit einem Verbrennungsmotor, deren Verbrauch im Winter leicht ansteigt, verbrauchen auch E-Autos bei kaltem Wetter mehr Energie und die Reichweite reduziert sich gegenüber den Sommermonaten.
Das Fahrzeug muss vor Antragstellung erworben und zugelassen worden sein. Rufen Sie das Formular auf der Website des BAFA auf und reichen Sie dazu folgende Dokumente ein:
- die Rechnung für den Kauf
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweispaket bei Gebrauchtwagen
Beim Leasing benötigen Sie:
- Leasingvertrag
- verbindliche Bestellung
- Kalkulation der Leasingrate
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweispaket bei Gebrauchtwagen
Wenn der Antrag bewilligt wird, landet der Zuschuss auf Ihrem Konto.
Alle Angaben ohne Gewähr.