Anmeldung einer Balkonkraftanlage kleiner 800 Wp
Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage registrieren Sie bitte direkt bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Nach Ihrer erfolgreichen Anlagenregistrierung prüfen wir für Sie ob ein Zählerwechsel erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage im vereinfachtem Anmeldeverfahren gesetzlich auf eine Wechselrichterleistung von max. 800 W bzw. 2.000 Watt installierter Modulleistung pro Netzanschlusspunkt begrenzt ist.
Unsere Antworten auf Ihre Fragen
Bei Fragen zum Anschluss Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage kontaktieren Sie bitte Ihren Elektroinstallateur, der Sie gerne fachkundig berät.
