Anmeldung einer Balkonkraftanlage kleiner 800 Wp

Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage registrieren Sie bitte direkt bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Nach Ihrer erfolgreichen Anlagenregistrierung prüfen wir für Sie ob ein Zählerwechsel erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage im vereinfachtem Anmeldeverfahren gesetzlich auf eine Wechselrichterleistung von max. 800 W bzw. 2.000 Watt installierter Modulleistung pro Netzanschlusspunkt begrenzt ist.

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Eine steckerfertige Photovoltikanlage melden Sie bitte direkt im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) an. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Erzeugungsanlagen bis 800 Wp Wechselrichterleistung nicht erforderlich.

Nein, es bedarf bei einer Balkonkraftanlage bis 800Wp Wechselrichterleistung keiner Netzanschlussgenehmigung durch den Netzbetreiber. Die Erzeugungsanlage muss jedoch von Ihnen im Martstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registert werden.

Nach Ihrer erfolgreichen Anlagenregistrierung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) prüfen wir für Sie, ob bei Ihnen ein Stromzählerwechsel notwendig ist. Sollte bei Ihnen noch nicht der richtige Zählertyp (Zweirichtungszähler) verbaut sein, veranlassen wir einen Zähleraustausch. Bis zu diesem Zeitpunkt, dürfen Sie Ihre steckerfertige Photovoltikanlage auch schon mit dem vorhandenen Stromzähler nutzen.

Der erzeugte Strom einer steckerfertigen Photovoltikanlage bis 800 Wp Wechselrichterleistung ist vom Gesetzgeber zur Deckung des Eigenbedarfs vorgesehen. Ein Vergütungsanspruch besteht daher im vereinfachten Anmeldeverfahren nicht.

Wenn Sie eine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen möchten, so kann das vereinfachte Anmeldeverfahren nicht angewendet werden.

Das vereinfachte Anmeldeverfahren ist gesetzlich auf die Nutzung einer steckfertigen Photovoltikanlage bis 800 Wp Wechselrichterleistung pro Netzanschlusspunkt begrenzt. Eine Erzeugungsanlage mit höherer Wechselrichterleistung oder die Verwendung mehrerer Balkonkraftanlagen an einem Netzanschlusspunkt, bedarf weiterhin der Anmeldung durch Ihren Elektroinstallateur.

Die Stilllegung Ihrer Balkonkraftanlage melden Sie bitte direkt im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Abmeldung einer steckerfertigen Photovoltikanlage ist hingegen beim Netzbetreiber nicht erforderlich.

Bei Fragen zum Anschluss Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage kontaktieren Sie bitte Ihren Elektroinstallateur, der Sie gerne fachkundig berät.