FRÜHJAHRSPUTZ FÜR IHRE ENERGIEKOSTEN – JETZT WECHSELN

FRISCHE TARIFE, FRISCHER START

Der Frühling ist die perfekte Zeit für einen Neuanfang – nicht nur für Ihr Zuhause, sondern auch für Ihre Energiekosten.
Warum nicht auch den Frühjahrputz nutzen und auf frische, faire Preise umsteigen.
Machen Sie jetzt den ersten Schritt und starten Sie frisch in den Frühling.

So funktioniert´s:

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1. Jetzt wechseln 

Geben Sie Ihre PLZ und Ihren Jahresverbrauch in unseren Tarifrechner ein und entscheiden Sie sich für Ihren Wunschtarif .

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2. Daten anlegen 

Geben Sie Ihre Daten ein und schließen Sie die Bestellung ab. Um alles weitere kümmern wir uns.

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3. Zusammenfassung 

Sie erhalten eine Bestätigungsmail, in welcher alle Vertragsinhalte noch einmal schriftlich für Sie aufgeführt werden.

regional . vereint . stark

Unter diesem Motto sorgen unsere rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass Sie zuverlässig mit Energie, Wasser und Breitband versorgt werden. Wir engagieren uns lokal und sind Arbeitgeber vor Ort.

Ihr VS Kundenportal

Im Portal können Sie Ihre Vertragskonten rund um die Uhr verwalten und beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag anpassen oder bequem Ihre Zählerstände erfassen.

Ihr persönlicher Service

Sie erreichen uns unter service@vereinigte-stadtwerke.de Telefonisch sind wir Montag – Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr unter Tel. 04541-807 555 für Sie da. Oder besuchen Sie uns in einem unserer fünf Kundenzentren.

Unsere Antworten

auf Ihre Fragen

Sobald Sie sich für ein Produkt von uns entscheiden, kann auch der Wechsel in nur wenigen Schritten durchgeführt werden. Dazu einfach den Jahresverbrauch in unserem Tarifrechner eingeben, Tarif auswählen, Daten angeben und wir erledigen den Rest für Sie.

Hinweis: Sollten Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, nehmen Sie dieses bitte selbstständig in Anspruch. Unserer Erfahrung nach nehmen nicht alle Lieferanten eine Kündigung von einem anderen Versorger entgegen. Daher empfehlen wir die Kündigung selber vorzunehmen, um eine ungewollte Verlängerung Ihres Vertrages zu vermeiden.

Nach dem Wechsel erhalten Sie eine Bestätigungsmail, in welcher alle Vertragsdetails noch einmal schriftlich aufgeführt werden. Unser Serviceteam steht in einem unserer fünf Kundenzentren bereit, um Sie persönlich zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten.

Wann Sie Ihren Energieanbieter wechseln können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit ab. Sie können immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Ihr Vertrag bei Ihrem derzeitigen Versorger läuft dann zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch aus.

Befinden Sie sich in der Grundversorgung, können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen wechseln.

Kommt es zu einer Vertrags- oder Preisanpassung Ihres Versorger haben Sie i.d.R. ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist.

Nein, bei einem Wechsel zu einem anderen Energieversorger kommt es zu keinem Versorgungsausfall. Ihre Versorgung ist auch während des Wechsels sichergestellt.

Nein, einen Versorgerwechsel kann grundsätzlich jeder durchführen, der Vertragspartner eines Energielieferanten ist. Haben Sie als Mieter oder Eigentümer also bereits einen eigenen Vertrag mit einem Energielieferanten, können Sie den Wechsel veranlassen. Ist Ihr Vermieter der Vertragspartner des Lieferanten, kann nur dieser den Stromwechsel durchführen.

Unsere Antworten

auf Ihre Fragen

Sobald Sie sich für ein Produkt von uns entscheiden, kann auch der Wechsel in nur wenigen Schritten durchgeführt werden. Dazu einfach den Jahresverbrauch in unserem Tarifrechner eingeben, Tarif auswählen, Daten angeben und wir erledigen den Rest für Sie.

Hinweis: Sollten Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, nehmen Sie dieses bitte selbstständig in Anspruch. Unserer Erfahrung nach nehmen nicht alle Lieferanten eine Kündigung von einem anderen Versorger entgegen. Daher empfehlen wir die Kündigung selber vorzunehmen, um eine ungewollte Verlängerung Ihres Vertrages zu vermeiden.

Nach dem Wechsel erhalten Sie eine Bestätigungsmail, in welcher alle Vertragsdetails noch einmal schriftlich aufgeführt werden. Unser Serviceteam steht in einem unserer fünf Kundenzentren bereit, um Sie persönlich zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten.

Wann Sie Ihren Energieanbieter wechseln können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit ab. Sie können immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Ihr Vertrag bei Ihrem derzeitigen Versorger läuft dann zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch aus.

Befinden Sie sich in der Grundversorgung, können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen wechseln.

Kommt es zu einer Vertrags- oder Preisanpassung Ihres Versorger haben Sie i.d.R. ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist.

Nein, bei einem Wechsel zu einem anderen Energieversorger kommt es zu keinem Versorgungsausfall. Ihre Versorgung ist auch während des Wechsels sichergestellt.

Nein, einen Versorgerwechsel kann grundsätzlich jeder durchführen, der Vertragspartner eines Energielieferanten ist. Haben Sie als Mieter oder Eigentümer also bereits einen eigenen Vertrag mit einem Energielieferanten, können Sie den Wechsel veranlassen. Ist Ihr Vermieter der Vertragspartner des Lieferanten, kann nur dieser den Stromwechsel durchführen.