Zähler

Mit dem Zähler wird der Verbrauch von Strom, Gas, Wasser gemessen als Grundlage für die Abrechnung mit Ihrem Versorgungsunternehmen. Dabei hat jeder Zähler eine eindeutige Zählernummer, die Sie auf jeder Abrechnung wiederfinden. Ihren Zähler finden Sie in Ihrer Wohnung, Keller, Eingang- oder Flurbereich. Mit der Energiewende werden die mechanischen Zähler durch moderne elektronische oder intelligente Zähler abgelöst.

Messgeräte für Elektrizität, Gas und Wasser gehören zur größten Gruppe eichpflichtiger Messgeräte. Durch die steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe ist die korrekte Anzeige der Messgeräte von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Eichung dieser Geräte erfolgt überwiegend durch staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte. Verantwortlich für die Eichung der Messgeräte ist derjenige, der die Messgeräte im geschäftlichen Verkehr verwendet (i.d.R. die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH, es sei denn es wurde ein anderer Messstellenbetreiber beauftragt).

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, befinden sich die Gas-, Wasser- und Stromzähler häufig im Keller; bei Ein- oder Zweifamilienhäusern meist bei dem Hauptsicherungskasten und/oder der Hauseinführung.

Bei einem Doppel- oder Zweitarifzähler wird der Energieverbrauch zeitabhängig im HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif bzw. Nachttarif)mit zwei getrennten Zählwerken gemessen und separat ausgewiesen. Die sogenannten Schaltzeiten werden vom örtlichen Verteilnetzbetreiber vorgegeben und die Zähler per (Funk-)Rundsteuertechnik über ein Relais gesteuert. Aktuell gelten in den Netzgebieten der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH folgende Hoch- und Niedertarifzeiten:

HT: 07:00 – 20:00 Uhr

NT: 20:00 – 07:00 Uhr

Der Eintarifzähler (ET) ist ein Stromzähler, der nur über ein einzelnes Zählwerk verfügt (keine Aufsplittung des Stromverbrauches auf verschiedene Zeitabschnitte).

Die Eichgültigkeitsdauer unterscheidet sich je nach Zählertyp und gemessenem Medium und wird in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) vorgegeben. So beträgt zum Beispiel die Eichgültigkeit eines mechanischen Stromzählers mit einem Induktionswerk (sog. Ferrariszähler) 16 Jahre ab dem Datum der Ersteichung und kann mehrmals in einem Stichprobenverfahren um weitere fünf Jahre verlängert werden. Bei modernen Messeinrichtungen beträgt die Eichgültigkeit acht Jahre.

Für Balgengaszähler wurden in der MessEV folgende „Eichfristen“ festgelegt:

Zählergröße G4 bis G6: 8 Jahre

Zählergröße G 10: 12 Jahre

Zählergröße ab G16: 16 Jahre

Die Eichgültigkeit von Kaltwasserzählern und Warmwasserzählern beträgt 6 Jahre.

Die Eichfrist endet – unabhängig vom Zählertyp – jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres.

Weist eine Erdgas- oder Stromabrechnung einen erhöhten Verbrauch aus, wird häufig vermutet, dass ein defekter Zähler die Ursache hierfür ist. In den meisten Fällen arbeiten die Zähler jedoch korrekt. Daher sollten zunächst andere Gründe für erheblich gestiegene Energieverbräuche ausgeschlossen werden, wie zum Beispiel Zählerstände in Abrechnungen, die nicht dem abgelesenen oder tatsächlichen Verbrauch entsprechen, in andere Abrechnungszeiträume verschobene Verbrauchsmengen, neue oder defekte Haushaltsgeräte oder Änderungen des individuellen Energiebedarfs. Wenn auf diese Weise keine plausible Erklärung für den erhöhten Verbrauch gefunden werden kann, sollte der Erdgas- oder Stromzähler überprüft werden.

Was Sie tun können:

1. Abrechnungen prüfen


In den Verbrauchsabrechnungen sind Zählerstände der Erdgas- und Stromzähler, die abgerechnete Verbrauchsmenge und die vereinbarten Energiepreise aufgeführt. Verbraucher sollten Verbrauchsabrechnungen stets sorgfältig lesen und prüfen. Insbesondere dann, wenn die abgerechneten Energiekosten zu hoch erscheinen, empfiehlt es sich zunächst die in der Abrechnung aufgeführten Zählerstände mit den abgelesenen oder an den Energieversorger gemeldeten Zählerständen zu vergleichen.

2. Installation und Geräte kontrollieren


Weiterhin können folgende Ursachen einen Anstieg des Verbrauchs bewirken:

  • Ältere Elektrogeräte: Kühlschränke, Fernseher, Waschmaschinen und weitere Geräte älteren Datums verbrauchen oftmals sehr viel mehr Strom als neue Geräte. Eine Neuanschaffung kann unter Umständen sinnvoll sein.
  • Vereiste Kühl- und Gefrierschränke: Die Eisschichten an den Wänden erschweren die Kühlung. Um die gewünschte Temperatur im Inneren halten zu können, muss das Gerät mehr Leistung bringen – das steigert den Stromverbrauch. Deswegen sollte das Gerät abgetaut werden.
  • Defekte Haushalts- oder Elektrogeräte: Oftmals führen kleinere Fehler innerhalb von Geräten (z. B. in der Steuerung) zu einem erhöhten Stromverbrauch. Die Funktionalität des Geräts ist allerdings in vielen Fällen nicht eingeschränkt, das heißt der Verbraucher bemerkt den Defekt nicht sofort. Eine regelmäßige Wartung und Kontrolle aller Haushalts- und Elektrogeräte hilft, unentdeckte Mängel zu vermeiden.
  • Verkalkte Boiler: Wie bei vereisten Kühl- und Gefrierschränken behindern Kalkablagerungen auf den Heizstäben eine effiziente Erwärmung des Wassers. So benötigt der Boiler deutlich mehr Energie. Verbraucher sollten daher auf eine regelmäßige Wartung des Boilers achten.
3. Änderungen des Energiebedarfs


Folgende Ursachen können zu einem erhöhten Energiebedarf führen:

  • Anschaffung zusätzlicher Elektro- oder Gasverbrauchsgeräte im Abrechnungszeitraum
  • Umrüstungen oder Erweiterungen der technischen Hausinstallation
  • Bautechnische Veränderungen (bspw. zusätzliche Heizkörper oder Anbau) am Haus
  • Zuzug weiterer Personen in den Haushalt
4. Überprüfung des Zählers


Der Zähler (Messgerät) ist Eigentum des Messstellenbetreibers. Arbeiten an dem Zähler dürfen  daher nur von Fachkräften des Messstellenbetreibers durchgeführt werden. Beschädigungen des Zählers sind dem Messstellenbetreiber umgehend über die Störungsnummer zu melden.

Befundprüfung

Erdgas- und Stromzähler dürfen nur durch Fachpersonal geprüft werden. Eine sogenannte Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit darlegt, beantragt werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Messgerät die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen eichrechtlichen Vorschriften entspricht.

Befundprüfungen können nur von Eichbehörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Die Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren hat der Antragssteller zu tragen. Wenn bei einer Befundprüfung festgestellt wird, dass das Messgerät nicht verwendet werden darf, so trägt der Verwender (Messstellenbetreiber) des Messgerätes die Kosten der Befundprüfung, auch wenn er die Befundprüfung nicht beantragt hat.

Test durch Verbraucher

Bevor eine etwaige gebührenpflichtige Befundprüfung beantragt wird, können Verbraucher folgende Tests durchführen, um die korrekte Messung des Zählers zu prüfen:

Stromzähler:
Zunächst müssen alle Elektrogeräte im Haushalt ausgeschaltet werden. Anschießend sollten alle Stromsicherungen entfernt bzw. der Hauptschalter ausgeschaltet werden. Läuft der Stromzähler weiter, ist er höchstwahrscheinlich defekt.

Hinweis:  Arbeiten an elektrischen Anlagen, wie das Entfernen von Sicherungen oder das Betätigen von Hauptschaltern, können gerade in älteren Elektroinstallationen, mit Gefahren verbunden sein. Bei Unsicherheit sollten Sie in jedem Fall den Rat eines eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens einholen.

Gaszähler:
Zunächst müssen alle Gasverbrauchsgeräte im Haushalt abgeschaltet werden. Läuft der Gaszähler weiter, ist er höchstwahrscheinlich defekt. Nach Wiedereinschaltung der Gasverbrauchsgeräte sollte der Gaszähler wieder messen (Bewegung der Zahlenrollen) und nicht stehen bleiben. Auffällige Laufgeräusche des Zählers sollten nicht entstehen.


Sofern Sie einen defekten Zähler vermuten, wenden Sie sich bitte an folgende Servicenummer:

Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH

Technischer Service
Telefon: 04541 807-200
Telefax: 04542 800 98 50

Störungsannahme Strom, Gas, Wasser und Breitband
Telefon: 0800 874 63 89