Sanierungsfahrplan für Hausbesitzer

Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Konzept, den ein Energieberater für einen Immobilienbesitzer erstellt. Der Berater zeigt mögliche Sanierungsschritte an der Immobilie auf, berechnet Energieeffizienz und Kosten und bringt die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge.
Dabei schlägt er entweder eine umfassende Gesamtmaßnahme oder ein schrittweises Vorgehen mit Maßnahmenpaketen vor und erstellt darauf den Sanierungsfahrplan.

Zum Muster-Sanierungsfahrplan

Jetzt staatliche Förderung in Höhe von 80 % sichern!

Melden Sie sich jetzt bei unserem Partner, der delta GmbH, für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans mit einem Eigenanteil ab 299,– Euro an.

Anzahl Wohneinheiten Ein- und Zweifamilienhaus Wohnhäuser 3-10 Wohneinheiten Wohnhäuser 11-20 Wohneinheiten
Beratungskosten 1.495,00 € 1.995,00 € 2.495,00 €
staatliche Förderung 1.196,00 €  1.596,00 € 1.700,00 €
IHR EIGENANTEIL 299,00 € 399,00 € 795,00 €

Bei Fragen erreichen Sie uns unter: 04541 807-184

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Beratungskosten 1.495,00 € 1.995,00 € 2.495,00 €
staatliche Förderung 1.196,00 €  1.596,00 € 1.700,00 €
IHR EIGENANTEIL 299,00 € 399,00 € 795,00 €

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Unsere Antworten

auf Ihre Fragen

Phase 1

  1. Online anmelden oder Auftrag ausfüllen. Wir nehmen i.d.R. innerhalb von zwei Werktagen telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.
  2. Prüfung und Beantragung der Förderung bei der BAFA über die VS und dem Kooperationspartner delta GmbH. Die Prüfung und Erteilung der Förderzusage durch die BAFA erfolgt i.d.R. innerhalb einer Woche.
  3. Im Anschluss erfolgt die Planung, Beratung und Vor-Ort-Begehung (ca. 60 Minuten) sowie die Erstellung des Sanierungsfahrplans. Hierfür wird ein separater Beratungsvertrag geschlossen und ein Termin für eine Vor-Ort-Begehung vereinbart.

Phase 2

  1. Übergabe des Sanierungsfahrplans.
  2. Telefonische Beratung und Erklärung des Sanierungsfahrplans (ca. 30 Minuten)
  3. Abwicklung der Formalitäten mit der BAFA über die VS und dem Kooperationspartner delta 24 GmbH.
  4. Die Phase 2 ist ca. vier Woche nach der Vor-Ort-Begehung beim Kunden abgeschlossen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt den individuellen Sanierungsfahrplan mit einem Zuschuss. Seit dem 1. Juli 2023 besteht die Vorgabe an Beratungsunternehmen das gesamte Beratungshonorar, ohne Abzug des Zuschusses für die Energieberatung, in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie als Kunde unmittelbar vom Zuschuss profitieren möchten und nicht selber den Antrag auf Zuschuss stellen und zunächst das volle Beratungshonorar bezahlen möchten, bedarf es der Erteilung einer Vollmacht. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular „Ermächtigung“ von der BAFA.
Mit Erteilung der „Ermächtigung“ wird der Zuschuss direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt und angerechnet und Ihr Eigenanteil sofort entsprechend gekürzt. Sie erhalten das Formular nach der Antragsstellung von unserem Kooperationspartner delta 24 GmbH per Mail. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben postalisch oder per Mail an delta 24 GmbH.

Nein, ein Sanierungsfahrplan ist unverbindlich. Die darin vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Er liefert aber Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert eine neutrale Fachberatung der Hausbesitzer z.B. nach den Richtlinien der BAFA-Vor-Ort-Beratung, unabhängig davon, ob die Maßnahmen danach umgesetzt werden.

Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das BAFA finanziell dabei. Das BAFA übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das erledigen wir für Sie.

Prinzipiell sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen möglich. In der Regel ist eine komplette energetische Sanierung jedoch sinnvoller. Falls dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, können die verschiedenen Schritte einer Sanierung auch in Einzelmaßnahmen abgearbeitet werden.

Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch künftige Heiztechniken berücksichtigt. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer damit befasst, desto besser ist er für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Unnötige Kosten können dabei vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Schritte zu achten ist.

Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor zwei Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag ihres Hauses nicht mindestens zehn Jahre alt ist, können Sie von der Beantragung zurücktreten oder es wird eine individuelle Lösung vereinbart.

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn

  • Ihr Gebäude in Deutschland steht,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

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  1. Online anmelden oder Auftrag ausfüllen. Wir nehmen i.d.R. innerhalb von zwei Werktagen telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.
  2. Prüfung und Beantragung der Förderung bei der BAFA über die VS und dem Kooperationspartner delta GmbH. Die Prüfung und Erteilung der Förderzusage durch die BAFA erfolgt i.d.R. innerhalb einer Woche.
  3. Im Anschluss erfolgt die Planung, Beratung und Vor-Ort-Begehung (ca. 60 Minuten) sowie die Erstellung des Sanierungsfahrplans. Hierfür wird ein separater Beratungsvertrag geschlossen und ein Termin für eine Vor-Ort-Begehung vereinbart.

Phase 2

  1. Übergabe des Sanierungsfahrplans.
  2. Telefonische Beratung und Erklärung des Sanierungsfahrplans (ca. 30 Minuten)
  3. Abwicklung der Formalitäten mit der BAFA über die VS und dem Kooperationspartner delta 24 GmbH.
  4. Die Phase 2 ist ca. vier Woche nach der Vor-Ort-Begehung beim Kunden abgeschlossen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt den individuellen Sanierungsfahrplan mit einem Zuschuss. Seit dem 1. Juli 2023 besteht die Vorgabe an Beratungsunternehmen das gesamte Beratungshonorar, ohne Abzug des Zuschusses für die Energieberatung, in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie als Kunde unmittelbar vom Zuschuss profitieren möchten und nicht selber den Antrag auf Zuschuss stellen und zunächst das volle Beratungshonorar bezahlen möchten, bedarf es der Erteilung einer Vollmacht. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular „Ermächtigung“ von der BAFA.
Mit Erteilung der „Ermächtigung“ wird der Zuschuss direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt und angerechnet und Ihr Eigenanteil sofort entsprechend gekürzt. Sie erhalten das Formular nach der Antragsstellung von unserem Kooperationspartner delta 24 GmbH per Mail. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben postalisch oder per Mail an delta 24 GmbH.

Nein, ein Sanierungsfahrplan ist unverbindlich. Die darin vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Er liefert aber Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert eine neutrale Fachberatung der Hausbesitzer z.B. nach den Richtlinien der BAFA-Vor-Ort-Beratung, unabhängig davon, ob die Maßnahmen danach umgesetzt werden.

Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das BAFA finanziell dabei. Das BAFA übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das erledigen wir für Sie.

Prinzipiell sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen möglich. In der Regel ist eine komplette energetische Sanierung jedoch sinnvoller. Falls dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, können die verschiedenen Schritte einer Sanierung auch in Einzelmaßnahmen abgearbeitet werden.

Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch künftige Heiztechniken berücksichtigt. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer damit befasst, desto besser ist er für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Unnötige Kosten können dabei vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Schritte zu achten ist.

Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor zwei Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag ihres Hauses nicht mindestens zehn Jahre alt ist, können Sie von der Beantragung zurücktreten oder es wird eine individuelle Lösung vereinbart.

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn

  • Ihr Gebäude in Deutschland steht,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

Beispiele zu Maßnahmepaketen